Die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung, die nur von dieser Institution sowie amtlich zugelassenen Rentenberatern zu einem rechtsgültigen Bescheid führt, der vor Habgierigkeiten von Vater Staat zumindest für die Zeiten der Vergangenheit schützt, in denen der Bescheid schon seine Wirkung entfalten konnte, kann über folgendes amtliches Schriftstück aus März 2022 ab Seite 14 näher kennen gelernt werden:
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www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html
Geschäftsführer, immer steuerpflichtig, gelegentlich sozialabgabenfrei
Den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft gegenüber weisungsgebundene Mitarbeiter, die Zeit, Art und Ort ihrer Arbeit nicht frei wählen können, der Gesellschaft kein Stammkapital, Darlehen oder „einzigartiges“ Wissen zur Verfügung stellen, sind grundsätzlich wie alle anderen Mitarbeiter voll sozialversicherungspflichtig und können daher ihre Krankenkasse erst bei dauerhaftem Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze auf private Versorgung umstellen. Genau wie andere hoch dotierte Angestellte ohne Geschäftsführungsbefugnis nach außen.
Ist der/die Geschäftsführer/in jedoch selbst Gesellschafter/in der Kapitalgesellschaft oder befähigt ihn/sie sein/ihr Wissen oder seine/ihre Kontakte alleinig dazu, diesen Betrieb insgesamt so zu beherrschen, dass er/sie weisungsungebunden seine Zeit, Art und Ort der Arbeit frei einteilen kann sowie sein/ihr Geld in der Gesellschaft steckt, dann führt ihn seine/ihre Herrschaft über alle Unternehmensbereiche normaler Weise in die Sozialversicherungsfreiheit. Mit sofortiger Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherern.
Alle andern SV-Zweige (mit Ausnahme einiger Berufsgenossenschaften) sind für ihn dann auch abgabenfrei. Nutzen aus diesen kann er oder sie dann natürlich auch nicht ziehen. Zahlt man dort nicht ein, gibt es auch nix raus.
Apropos, genug gegendert- Sie wissen ja, dass ich die Funktion im Betrieb und nicht das Geschlecht im Privaten meine, oder?
Die Steuerpflicht der sozialabgabenfreien GmbH-GF orientiert sich an der Besonderen Lohnsteuertabelle, die meint, derartige GmbH-GF wären wirtschaftlich in der Lage ihre eigene Altersvorsorge im Rahmen von Betrieblichen oder privat finanzierten Rentenvorsorgemodellen zu meistern, was wiederum dazu führt, dass nur Mindest-Vorsorgepauschalen in dieser Steuertabelle eingearbeitet sind und daher die Steuerlast von Anfang an höher ausfällt. Beamtengehälter werden auch durch eben diese Mindestvorsorgepauschale bedient- für diese Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sorgt allerdings Vater Staat mit Pensionsansprüchen, sobald die Zeit dafür kommt.
Mitarbeiter, familienangehörig zum Inhaber des Unternehmens
Familienangehörige Mitarbeiter des Unternehmensinhabers, egal ob in einer GmbH oder in einer anderen Form als Einzelunternehmen oder Personenhandelsgesellschaft, obliegen seit April 2022 dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle in Berlin. Mehr oben im Dokument.
Je nachdem, ob diese Familienangehörigen, Art, Ort, Zeit ihrer Arbeit weisungsgebunden oder weisungsfrei einteilen können, Kapitalgeber oder Mithafter für das Unternehmen waren oder sind, wird dementsprechend nach individueller Begutachtung der Verflechtungen und der Entscheidungsrechte des Mitarbeiters im Betrieb, wird von der Clearingstelle Sozialabgabenfreiheit oder Sozialabgabenpflicht rechtsgültig „beschieden“. Die Konsequenzenn sind die gleichen, die oben für die GF gelten. Je nachdem, wie die Waagschale ausfällt.
Als Familienangehörige gelten nach Abgabenordnung folgende Personenkreise:
Ab und zu argumentieren Mitarbeiter der Clearingstelle, dass eine GmbH keine Kinder haben kann, wenn die Familienangehörigen des GmbH-GF oder des Gesellschafters einer Überprüfung unterzogen werden. Um so besser- wenn denn SV-Pflicht gewünscht wird. Der Bescheid ist jedenfalls vorhanden und kann normaler Weise auch der Agentur für Arbeit vor die Nase gehalten werden, sofern der Bescheid bis 31.03.2022 erteilt wurde.
Ab dem 01.04.2022 muss bei der Agentur für Arbeit ein eigenständiges Versicherungspflichtfeststellungsverfahren beantragt werden, damit für Familienangehörige von Unternehmern die Sicherheit auf Zahlung von Arbeitslosengeld überhaupt besteht. Trau, schau, wem, gelle:
Selbständiger „Mitarbeiter“, familienfremd mit nur einem oder wenigen Auftraggebern
Tja, auch hier hilft nur ein Statusfeststellungsverfahren, ob sozialabgabenfreie Mitarbeit, gemessen an Kundenanzahl und Kundenumsatz, der durch den Mitarbeiter in seinem eigenem Betrieb erzielt wird, vorliegen kann.
Liegt keine Sozialabgabenfreiheit vor, gilt dieser Mitarbeiter postwendend auch rückwärts betrachtet als normal sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter mit allen brutal abgabepflichtigen Konsequenzen für das Unternehmen, welches meinte einen Fremddienstleister zu beschäftigen. Eine vierjährige Verjährungsfrist kann unter Umständen den Schrecken mildern, wenn dieses Argument ziehen kann.
Selbständige Arbeitnehmer, also die Mitarbeiter, die dann doch nicht voll sv-abgabepflichtig sind, weil sie entweder selber voll sv-pflichtige Mitarbeiter beschäftigen (dann ist mann/frau immer sozialversicherungsrechtlicher Unternehmer) werden allerdings unter Ausschluss der Arbeitslosenversicherung ebenfalls teilweise sozialabgabenpflichtig geführt, wenn sie in dem Unternehmen nicht durch ihre eigenen Mitarbeiter arbeiten lassen sondern nur im eigenen Dienst stehen.
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