Über die Fehlzeiten-Erfassung in der Lohnsoftware, die auch in der Navigationsleiste erreichbar ist, sofern die Extra-Software „Fehlzeiten“ nicht dazu geschaltet wurde, werden auch Anwesenheiten eintragbar gemacht. Es gibt in den Stammdaten der Mitarbeiter eine Stundentafel, die vorab ausgefüllt werden sollte, taggenau, damit bei Urlaub, Krankheit oder anderer Abwesenheit „automatisch“ die Lohnfortzahlung, der Urlaubs- oder Abwesenheitsbericht oder auch die Kurzarbeitszeiten sichtbar gemacht werden können
Anwesenheiten können in jeder Lexware® Lohn-Stundenerfassung, die in der Navigationsleiste in der Lohnabrechnung sichtbar ist, eingetragen werden, sofern nicht die (Fehl-) Zeitenapplikation genutzt wird und damit das Arbeitszeitkonto über die Erfassung mittels myCenter-Einträgen Vorrang erhält.
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
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- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)