Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.2.3. Lexware® Lohn und Zeit: Online Banking Nutzung für Zahlungstransfers VL und BAV, Projekte- und Kostenstellenzuordnung für Kostenanteile der Mitarbeiter

Arbeitnehmerseitige Vorschüsse, Zahlungen für vermögenswirksame Leistungen (VL) und/oder Verträgen zur Betrieblichen Altersversorgung (BAV) sowie Nettolohnauszahlungen sind mittels Lexware® Online Banking für den Mitarbeiter bei Vorliegen aller Bankverbindungen unter Nutzung des Homebanking-Interfaces des Windows Betriebssystems ausführe.

Arbeitgeberseitige Beitragszahlungen an Krankenkassen und für die gemeldete Lohnsteuersumme die Überweisung an das Finanzamt sind ebenfalls mittels Onlinebanking der Lexware® Lohnsoftware direkt aus dem Zahlfenster zu transferieren oder- wie auch oben genannte Überweisung- als XML-Datendatei an ein Onlinebankingportal Ihres Kreditinstituts hochladbar, bzw. als XML-Datei in eine digitale Zahlungsverkehrssoftware wie S-Firm oder VR-Net oder Starmoney importierbar.

Kostenstellen- und Kostenträgerzuordnungen in den Stammdaten der Mitarbeiter befüllen die Buchungsliste dann mit den notwendigen Daten für die Auswertung der betriebsinternen Berichte zu Produkten mit dem lohnendsten Ertrag (eigenerstellte Produkte als einzelne Artikel oder Projekt als Zusammenstellung von Leistungsinhalten als Kostenträger) oder Schwachstellen mit dem höchsten Aufwand (einzelnes KFZ als Kostenstelle).

Für den Bereich der Reisekostensoftware können Berichte mit Angaben zu den Projekten, in denen der Mitarbeiter tätig war sowie zu den Kostenstellen und Kostenträgern, die zusätzlich noch mit den Kosten für diese Reisetätigkeit versehen werden sollen, ausgegeben werden.

Leider gibt es keinen automatischen Eintrag dieser Projektkosten als Artikelkosten in den Projekten der Lexware® Warenwirtschaft. Die Kosten aus dem Projektbericht der Reisekostensoftware müssen dort manuell hinzugefügt werden.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)