„Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne…“ Gell.
Jedes Jahr auf’s Neue bedarf es der Erstellung einer Eröffnungsbilanz aus den Werten der Abschlussbilanz des Vorjahres.
Bei Neugründung wird die Eröffnungsbilanz aus den mit privatem (Eigen- oder Stamm-) Kapital finanzierten Betriebsvermögen (PKW, Büroausstattung, Startkapital auf Geschäftskonto) und/oder betrieblich aufgenommenen Schulden (Investitionskredite, Betriebsmittelkredite- grundsätzlich privat abgesichert) gebildet.
Hier eine Gesamtübersicht der IHK Frankfurt für alle Existenzgründer ab 2022, die wahlweise EÜR oder Bilanz als Gewinnermittlungsmethode nutzen (müssen) mit zusätzlichen Tipps alle vorhandenen Kostenarten, die gebucht werden müssen:
Lexware Bilanzerstellung mit allem, was ohnehin für die Einnahmen-Überschussrechnung eine Rolle spielen muss (mit Ausnahme der Behandlung der USt und VSt als gewinnrelevante Bestandteile bei der EÜR):
Der Anfangszauber für die Eröffnungsbilanz zielt auf den Nullgewinnstand für den Übertrag aus der Abschlussbilanz des Vorjahres sekundengenau auf die Anfangsbilanz des Folgejahres. Der Mitternachtsspuk zur Jahreswende.
Bei einer Neugründung des Betriebes ist natürlich auch noch kein Geschäftserfolg bei Bilanzerstellung zum Anfang des Geschäftsjahres zu verzeichen. Also auch Stand „Null“ bei Gewinn oder Verlust im Bereich des Eigen- oder Stammkapitals.
Bei Betriebsgründung ergibt der Saldo des eingesetzten Eigen- und Fremkapitals (Passiva-Seite) den Wert des vorhandenen Betriebsvermögens (Aktiva-Seite). Die Passivseite einer Bilanz weist immer auf die Herkunft des für den Kauf von Betriebsvermögen eingesetzten Geldes (Fremd- oder Eigen-/Stammkapital) hin. Die Aktivseite auf die Verwendung diesen Geldes für den Kauf von Betriebsvermögen (PKW, LKW, Ware, Guthaben auf Bankkonten oder Barkassen). Aus diesem Grund sind die Aktiv- und Passivsalden einer Bilanz immer gleichwertig.
Nicht immer ist dieses Nullergebnis im Jahreserfolg einer Eröffnungsbilanz vorhanden, aber es ist immer erreichbar, wenn die Salden aus der Abschlussbilanz korrekt vorgetragen und im Bereich der Umsatzsteuer sowie im Kapitalkontenbereich (Eigen- oder Stammkapital inklusive der Jahreserfolge vorab mit Minus- oder Pluswerten) sinnvoll saldiert werden.
Letztendlich bilden die Schluss-Salden des Vorjahres im Bereich der Sachkonten (ohne Erlös- und Aufwandskonten des Vorjahres, die stehen im Folgejahr alle auf Null!) die Anfangssalden im Bereich der Sachkonten des Folgejahres.
Die Gewinn- und Verlustkontensalden des Vorjahres summieren sich zum Gewinn- oder Verlust des Vorjahres, welcher dann als (Eigen- oder Stamm-) Kapitalbetrag die Passivseite betragsmäßig ergänzt.
Zusammen mit den Summenkonten für die Debitoren (1400 für SKR03) und Kreditoren (1600 für SKR03), damit nicht jede Forderung oder jede Verbindlichkeit einzeln in der Bilanz auffindbar ist. Dafür gibt es dann die Summenblätter mit Einzel-Personenkontensaldo als Anhang zur Bilanz mit Kontennachweis- wenn die Bilanz selbsterstellt ist.
Steuerberater verzichten zumeist auf detaillierte Auflistungen, was oft sehr hinderlich ist. Da hilft dann nur der Blick in die Vorjahres-Summen-Saldenliste im Bereich der Personenkonten, um diese korrekt vortragen zu können.
Man nehme also für die Eröffnungsbilanz mit Nullgewinn für Stichtag Jahresanfang die Summen-Saldenliste des Vorjahres mit den Salden zum 31.12.20xx wegen Ablesens der Salden für
- Inventurangaben des Betriebsvermögens zum Stichtag Jahresende
- Vermögenswerte (Aktiva als Gebrauchsgegenstände oder Finanzkonten) und der
- Schulden (Passiva als Herkunft des eingesetzten Kapitals für die Gebrauchsgüter und Eigenkapital )
- Ermittlung des laufenden Jahreserfolgs (Periodengewinn oder Periodenverlust)
- Inventurangaben des Umlaufvermögens (Lagerbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten) zum Stichtag Jahresende
- Umsatzsteuer als durchlaufender Posten bei Einkaufs- und Verkaufsbelegen (Vorsteuer als Forderung, Umsatzsteuer als Verbindlichkeit)
- zusätzlichen Abgrenzungen von Aufwand und Ertrag, der oder die nicht in das zu buchende Wirtschaftsjahr gehört
und erstelle die Eröffnungsbilanz analog zur Abschlussbilanz, im neuen Jahr saldiert im Bereich der USt und des (Eigen-/Stamm-/Verlustvor- oder Gewinnvortrags-) Kapitals und beginne ein neues Jahr zu buchen.
Kurzprogramm:
Im Grunde schreibt man die Konten aus der Abschlussbilanz für die Eröffnungsbilanz nur ab, summiert die Salden für die USt in eine Forderung oder in eine Verbindlichkeit, je nachdem was übrig bleibt und trägt den Jahres-Erfolg oder Mißerfolg ohne oder mit MInuszeichen als Kapitalbestandteil auf der Passivseite ein. Alles gegenzubuchen auf Konto 9000 für die Sachkontensalden, 9008 für die Debitorensalden und 9009 für die Kreditorensalden des Vorjahres.
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