Nach Eingabe und Verarbeitung der Daten kommt die Auswertung der erfaßten Tatbestände in Form von Erfolgs-, Bestands- oder Finanzamtsberichten, die ja nach Fragestellung Ihre Antworten nach Gewinn/Verlust, Umsatzsteuerzahllast oder Lagerbestand beantworten können.
Die Frage nach dem Geschäftserfolg während des laufenden Jahres beantwortet grundsätzlich die „Betriebswirtschaftliche Auswertung“, kurz: BWA. Diese BWA ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, die grundsätzlich ohne Mehrwertsteuerzahlungen/Vorsteuerzahlungen und, nur nach bewußt dafür getroffener Entscheidung, Lagerbestandsveränderungen ausweist. Zumindest in Lexware® Software wird der Lagerbestand in der Finanzbuchhaltung nicht automatisch gebucht- andere Softwareprogramme können anders eingestellt werden oder sein.
Jeder Bericht kann frei eingeteilt zeitraumbegrenzt monats-, quartals- und jahresweise ausgegeben werden. Monate oder Monatszeiträume eines Jahres können mit beliebig anderen Zeiträumen bereits vorhandener Buchungsjahre in den Monatsergebnisvergleich eines anderen Jahres mit absoluten oder/und prozentualen Salden gestellt werden.
Sollen jahresübergreifend verschiedene Berichtszeiträume, unter Umständen auch noch mit Kostenstellen, Kostenträgern sowie Budgethöhen verglichen werden, bietet sich für derartige Abfragen folgendes Zusatztool an:
Darüber hinaus kann auch jeder Endanwender eigenstrukturierte BWA als zusätzlichen Bericht innerhalb von Lexware® herstellen, wenn es zum Beispiel um die Gruppierung von Erlöskonten zu deren Aufwandskonten geht, die ein Zwischenergebnis herstellen sollen.
Die Auswertung der Umsatzsteuerzahllast nach Monat, Quartal oder Jahr funktioniert über die UStVA-Vorschau. Dabei ist zu beachten, dass es eine Voranmeldung für das gesamte Jahr nicht gibt, da diese Voranmeldung gleichzeitig die USt-Erklärung ist und sich somit erübrigt.
Eine Berichtsauswertung für die lexware-eigenen Berichte ist mit Buchungen aus dem Stapel, aus dem Journal oder aus beiden gleichzeitig möglich. Ein Versand der UStVA (alle Versionen) oder der UStE (ab Lexware® buchhaltung plus) allerdings nur mit journalisierten Buchungssätzen- die im Stapel bleiben unberücksichtigt, wenn Sie den Fehlerhinweis, dass sich noch Buchungen im Stapel für den bezeichneten Auswertungszeitraum befinden, ignorieren. Dann ist der Versand über Ihr Elsterzertifikat mittels Elstermodul in Lexware® Buchhaltungssoftware aller Voraussicht nach korrekturbedürftig.
Spätestens vor Versand der Umsatzsteuererklärung des abzuschließenden Wirtschaftsjahres (via Lexware® oder Elster online) sollten alle Buchungen im Journal und auf korrekte Zuordnung kontrolliert worden sein.
Für den Fall, dass mehr als eine Firma zeitgleich und unter ein und derselben Steuernummer Angaben zu konsolidierten, also firmenübergreifend zusammengefaßten, Umsatzsteuerzahlungen machen muss, kann in Lexware® Buchhaltung diese „konsolidierte UStVA“ auch ausgegeben werden, wenn einige grundsätzliche Vorbedingungen zur Versteuerungsart und Nutzung des Kontenrahmens eingehalten werden:
Zu beachten ist, dass das Finanzamt nur von einem Bankkonto einzieht oder auf ein Bankkonto erstattet, welches zu nur einem Betrieb, der konsolidiert wird, gehören kann. Daher bedarf es einer Umbuchung der anteilig zu zahlenden oder zu erstattenden USt für den Betrieb, der nicht zahlt oder gutgeschrieben erhält. Besonders in den Fällen, in denen diese Zahlungen und Erstattungen zu Gewinnänderungen führen: bei einer Einnahmen-Überschussermittlung des ertragsteuerlichen Gewinns.
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Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
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