Im Februar des folgenden Jahres, in dem die Löhne abgerechnet wurden, erwarten die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen für die Deutsche Rentenversicherung, zuständige Berufsgenossenschaften) die Zusendung aller Jahresmeldungen für die sozialversicherungspflichtigen Entgeltbestandteile in der Lohnsumme Ihrer Mitarbeiter.
Darüber hinaus führen Zahlungen im neuen Jahr, die ihren Ursprung im Vorjahr haben, zu zusätzlichen Meldungen an die Krankenkassen für die Deutsche Rentenversicherung, um die korrekten Entgeltpunkte für das Vorjahr Ihres Mitarbeiters für dessen Rentenanwartschaften zu ermitteln. In der Sozialversicherung gilt das Veranlassungsprinzip für die VErankerung der Zahlungen in den betroffenen Kalenderjahren- also auch für Prämien, die für Vorjahrestätigkeiten im Folgejahr bezahlt werden.
Zu prüfen ist zudem, ob für alle Mitarbeiter, die in Rente gehen oder einen Versorgungsausgleich wegen Ehescheidung erleiden müssen, die dafür notwendig SV-Meldung mit Grund 57 erhalten (haben), da Sie diese nach Aufforderung durch die Sozialversicherungsträge haben versenden müssen.
Für den Fall, dass die Programmautomatik für das Erstellen der Jahresmeldungen mit Grund 50 für alle oder einige Mitarbeiter zu keinem sichtbaren Ergebnis führt, bleibt zu prüfen, ob dieser Mitarbeiter bereits Meldungen anderer Art wegen Sozialleistungsbezug im Laufe des Vorjahres erhalten hat, diese Entgeltmeldung 50 dann erübrigen.
Ihre Mitarbeiter erhalten bei erfolgreichem Versand der SV-Meldungen von Ihnen dann mittels Ausdruck auf Papier oder als PDF dann jeder seine SV-Meldebescheinigung zwecks Verwahrung für Rentenzwecke.
Die gesamte Jahresübersicht können Sie -auch für Vorjahre- wie folgt mittels Berichtzentrale ansehen oder drucken:
Darüber hinaus sind diese Berichte in jedem benutzten Berichtsjahr (Datei-> Abrechnungsjahr wechseln) ebenso im Extras-> Sozialversicherung Meldecenter-> [Meldungsart auswählen]-> Archiv zu finden.
Last but not least ist ein PDF-Druck sämtlicher Jahresberichte aus diesen Berichten für eine eigene Archiverstellung sinnvoll, da es bis auf Weiteres eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen (euBP) durch die Deutsche Rentenversicherung über den Sendeassistent aushebelt, wenn alle Archivdaten von Ihnen per Mail dort hin gesendet werden.
Dann kann auch kein kapputter Personendatensatz oder ein Programmproblem bei Nutzung von euBP den Empfang der PDF-Daten als Ersatzzusendung in Berlin verhindern. Viel Erfolg!
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