Welche Lexware® Buchhaltungsversion nutzen Sie?
Versionsübersichten Buchhaltung Lexware® mit genereller Hilfe von Lexware® Software-Redaktion vorab:
Die Einplatzversionen bieten den Einzelzugriff auf alle Programme, wenn diese auf nur einem PC installiert sind. Paralleles Arbeiten funktioniert nur dann, wenn die verschiedenen Anwendungen auf unterschiedlichen PCs installiert sind. Über den Mobilmodus der „Plus“ – Anbindung kann ein zeitversetztes Arbeiten an einem anderen PC oder Notebook erfolgen, allerdings nicht parallel zum Haupt-PC, da es nur einen Datenbestand gibt, der ein – oder ausgelagert werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie im folgender Kurzübersicht:
Die Dreiplatzversion – um zusätzliche Lizenzen erweiterbar- sind als Netzwerkanbindung mit einer zentralen Datenbank, die normaler Weise auf einem Server installiert wird, aber auch auf technisch ausreichenden Einzel-PC sinnvoll eingesetzt werden kann, ausgestattet.
Sie funktionieren je nach Betriebsbedarf auch als Einplatzversion, können aber mindestens 3 zeitgleiche Zugriffe auf die Datenbank von PCs oder Notebooks, die im gleichen Netzwerk vorhanden sind, ermöglichen.
Weiterführende Informationen finden Sie im folgender Kurzübersicht:
Als Premiumversion integriert die Lexware® Buchhaltungssoftware von vornherein die Anlagenverwaltung Pro Software in einem Gesamtpaket mit 5 zeitgleichen Zugriffen. Diese Version ist Bestandteil der Lexware® „neuen Steuerkanzlei“ und des „Büroservice komplett“, welche auch als Einplatzversionen verfügbar sind, bzw. auf diese Art installiert werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie im folgender Kurzübersicht:
Themenstellung für individuelle Selbsthilfe hier:
Besteuerungsart, Istbesteuerung, Umsatzsteuerpflicht
Die grundsätzlichen Einstellung für die Umsatzbesteuerung wird in den Firmenstammdaten festgelegt. Daher hier noch mal der Hinweis auf diese Anleitungen für die verschiedenen Versionen:
In folgender Anleitung werden die grundlegeden Unterschiede zwischen der Ist- und Sollbesteuerung sowie Möglichkeit, innerhalb ein und derselben Firma die geforderte Art der Umsatzbesteuerung stichtagsbezogen zu ändern, aufgezeigt:
Die unten aufgeführte Anleitung thematisiert die dringende Notwendigkeit, bei Istbesteuerung auf jeden Fall die Einnahmen, also die Erlöse, entweder nur über Bank/Barkassen/Interimskonten laufen zu lassen, damit die Mehrwertsteuer in die Voranmeldung USt gelangt, oder, bei einer Debitorenbuchhaltung (Forderungen an Kunden werden von Personenkonten auf Erlöskonten bei Rechnungsstellung gebucht) erst bei Zahlung der Forderung via Bank oder Barkasse (Bank oder Barkasse werden dann auf das Personenkonto gebucht) den OP-Button der Buchungsmaske zu nutzen, um die korrekte Mehrwertsteuer zu ermitteln. Um den OP-Button zu nutzen, müssen die Kundenrechnungen im Journal vorhanden sein, der Stapel also ausgebucht:
Nachfolgende Anleitung (nach dem PDF der Handelskammer Hamburg) zeigt die Möglichkeiten und notwendigen Buchungstatbestände bei Aufforderung des Wechsels der USt-Besteuerung durch das Finanzamt auf – wenn die Umsatzhöhe wirklich dauerhaft höher oder niedriger als 600.00,00 € pro Jahr (Stand 2023) ausfallen sollte (IHK oder HWK, wir alle sind Zwangsmitglieder in diesen Körperschaften öffentlichen Rechts- machen Sie Ihr Recht auf „kostenfreie“ Beratung innerhalb Ihrer Handels- oder Handwerkskammer bereits geltend?):
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