1.4.3.lw45 Lexware® Bilanzierungsarbeiten zum Jahresabschluss für EÜR-Ermittler abzuspecken


Welche Lexware® Buchhaltungsversion nutzen Sie?

Versionsübersichten Buchhaltung Lexware® mit genereller Hilfe von Lexware® Software-Redaktion vorab:

Die Einplatzversionen bieten den Einzelzugriff auf alle Programme, wenn diese auf nur einem PC installiert sind. Paralleles Arbeiten funktioniert nur dann, wenn die verschiedenen Anwendungen auf unterschiedlichen PCs installiert sind. Über den Mobilmodus der „Plus“ – Anbindung kann ein zeitversetztes Arbeiten an einem anderen PC oder Notebook erfolgen, allerdings nicht parallel zum Haupt-PC, da es nur einen Datenbestand gibt, der ein – oder ausgelagert werden kann.

Die Dreiplatzversion – um zusätzliche Lizenzen erweiterbar- sind als Netzwerkanbindung mit einer zentralen Datenbank, die normaler Weise auf einem Server installiert wird, aber auch auf technisch ausreichenden Einzel-PC sinnvoll eingesetzt werden kann, ausgestattet.

Sie funktionieren je nach Betriebsbedarf auch als Einplatzversion, können aber mindestens 3 zeitgleiche Zugriffe auf die Datenbank von PCs oder Notebooks, die im gleichen Netzwerk vorhanden sind, ermöglichen.

Als Premiumversion integriert die Lexware® Buchhaltungssoftware von vornherein die Anlagenverwaltung Pro Software in einem Gesamtpaket mit 5 zeitgleichen Zugriffen. Diese Version ist Bestandteil der Lexware® „neuen Steuerkanzlei“ und des „Büroservice komplett“, welche auch als Einplatzversionen verfügbar sind, bzw. auf diese Art installiert werden können.


Themenstellung für individuelle Selbsthilfe hier:

Abschlussarbeiten

Die Gewinnermittlung mittels Zahlungsströmen aus Kasse und auf Bankkonten vermeidet

  • die Bewertungen von vorhandenen Rechnungen (Wertberichtigung von Forderungen an Kunden, die nicht mehr zahlungsfähig sind) und Umlauf-Vermögen (Warenbestand), also auch keine Inventur der bereits eingekauften Ware, die wirkt ganz einfach mit dem bezahlten Betrag bereits als Gewinnminderung, also kann mittels Barzahlung zum 31.12.20xx auch noch eine Ausgabe zur Gewinnminderung führen
  • den Ausweis von Forderungen an Kunden und Schulden für Lieferanten (also keine offenen Posten am Jahresende, müssen storniert werden, falls nicht bezahlt) auf dem Formular der EÜR
  • Rechnungsabgrenzung für bereits erhaltene Zahlungen noch nicht ausgeführter Lieferungen (sind bereits gewinnerhöhend, z. B. Vorkasse), bzw. für bereits erbrachte Zahlungen von Ihnen (zum Beispiel noch nicht gelieferte Ware, Mietzahlungen im Vorschuss)
  • Rückstellungeinbuchungen für Steuerzahlungen, die das betroffene Buchungsjahr betreffen, aber erst nach Ablauf von diesem erbracht, also gezahlt, werden müssen

Alle anderen Prüfvorgänge entsprechen denen für die Bilanz. Auch im Bereich der Abschreibungen und dem Ausweis von der Anschaffung von Betriebsvermögen für Immobilien Inventar oder Fuhrpark. Da gilt nicht der Zahlbetrag als Gewinnminderung sondern der Anschaffungsbetrag verteilt über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum in Form von Abschreibungen.


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