5.1.4. Lohn und Zeit: Elsterzertifikat für Finanzamt und Sozialversicherung beidseits ab 2024 mit Unternehmerkonto konfigurieren

Betriebsbezogene An- und Abmeldungen der Stammdateninhalte (Geschäfts-Adresse, Betriebs- und Lohnsteuernummer, Unternehmensnummer, Handelsregisternummer sofern vorhanden) von der Firma selbst und deren Mitarbeitern (Privat-Adresse, Geburtstdatum, Geschlecht, Kinderanzahl, Behindertenstatus sofern vorhanden, Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID) bei den Krankenkassen oder auch beim Finanzamt müssen den Krankenkassen und Finanzämtern elektronisch gemeldet und /oder elektronisch abgeglichen oder abgeholt werden.

Die monatliche Höhe der SV-Beiträge pro involvierter Krankenkasse, der Betrag an Lohnsteuerlast je Finanzamt pro Meldezeitraum sowie die Beitragsermittlung der Lohnsummen pro Jahr sind elektronisch den Krankenkassen, Finanzämtern sowie der Berufsgenossenschaft vom Arbeitgeber zu berichten.

Die arbeitgeberbezogene Abgabepflicht (des Unternehmers) umfasst mitarbeiterbezogene Lohnsteuerabführung sowie die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (des Unternehmens), bei denen der Arbeitnehmer eine Teillast und Zusatzbeiträge (Krankenversicherung insgesamt, Pflegversicherung alters- und elternschaftsbezogen) trägt.

Ab 2024 wird auch die Abgabe von SV-Meldungen via SV-Meldeportal ein Elster-Zertifikat benötigt, welches als Organsiationszertifikat ausgefertigt ist. Im Grunde benötigt jeder Lexware® Anwender die Formulare von SVnet irgendwann mal für seinen Betrieb, da die SV-Meldefunktionen von Lexware® Lohnsoftware mittels integriertem SV- Meldecenter nicht alle benötigten Fähigkeiten zur Verfügung stellt.

Lern-Ware Lexware® Modul für digitale Abgabe von Lohnsteuermeldungen und Bescheinigung

Seit Abschaffung der papiergebundenen Lohnsteuerbescheinigung gibt es auch lohnsteuerseitig eine Annahmepflicht von ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmalen als digitale Datenzusendung von Lohnsteuerklassen und Freibeträgen (ELSTAM) für alle Mitarbeiter, die mehr als nur einen Minijob mit pauschaler Besteuerung vo 2 % arbeitgeberseitig vereinbart haben. Für die Korrektheit der zugesandten Daten ist der Mitarbeiter verantwortlich, egal ob diese stimmen oder nicht, sie sind zu übernehmen, bis eine Änderung veranlaßt wurde und diese in der Antwortzentrale von Lexware® landet:

Zusätzlich belastet den Arbeitgeber monatlich allein sein Anteil für Umlagekassen (Lohnfortzahlung, Mutterschutz) genauso wie die mittlerweile vorschüssig zu zahlenden Beiträge für die zuständige Berufgenosschaft (Betriebsunfälle oder Betriebskrankheiten) jährlich.

Für das lexware-eigene SV-Meldecenter wird seit 2023 die Offenlegung der personenbezogenen Mitarbeiterdaten von Seiten des Staates (Digitalisierungsrichtlinie) gefordert.

Lern-Ware Lexware® Meldecenter Modul für digitale Abgabe von sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Nachweisen

Die Höhe der Beiträge sind mit Lohn- und Gehaltssoftware eigenständig zu ermitteln und über elektronische Module in der Gehaltssoftware zu melden, wenn nicht die Webportale der Sozialversicherungsträger (ITSG mit SVnet) oder des Bundesfinanzministeriums (elster online) neben der eigentlichen Softwarenutzung in Anwendung gebracht werden.

Lern-Ware Lexware® Übersicht 2023 der versandten oder noch zu versendenden digitalen Nachweise und Meldungen beim Monatswechsel

Der Vollständigkeit halber weiter unten die Internet-Adressen der öffentlich-rechtlichen Webportale, deren Nutzung durch den lohnabrechnenden Mitarbeiter auch vonnöten ist, wenn die Lexware® Software Einschränkungen für den Versand der Mitteilungen an die SV-Träger aufweist oder das Finanzamt rückwärts betrachtet, Änderungen an Lohnsteuerbescheinigungen bzw. Lohnsteueranmeldungen fordert, die ausserhalb der Korrekturtiefe für Abrechnungen des laufenden Jahres sowie des Vorjahres der Lexware® Software liegen.

Darüber hinaus kann Lexware® Lohn- und Gehaltssoftware keine gesetzlich krankenversicherte Altersrentner mit Betriebsrentanspruch abrechnen. Nur privat krankenvollversicherte Rentner, da diese keine Krankenversicherungsbeiträge für ihre Zusatzrente an die gesetzliche KV (Zahlstellenverfahren) finanzieren müssen.

Für die Personengruppe der gesetzlich krankenversicherten Betriebsrentner brauchen Sie, wenn Sie solche Fälle verarbeiten und abrechnen müssen, das SV-Meldeportal der ITSG spätestens ab 2024.

Hinzu kommt, dass die Lexware® Lohnsoftware z. B. auch keine unständig Beschäftigten (mehr) melden und abrechnen kann. Hier ein Blick in den Meldeumfang der SV-Meldeabgabegründe, den Lexware® Software zur Zeit bietet:

Sie benötigen für den Internet-Zugang der nicht mit Lexware erstellbaren Meldungen für diese öffentlich-rechtlichen Portalen auf Dauer ein „Unternehmenskonto“, da darüber alle abgabenrechtlichen und gewerblichen Anträge Ihres Betriebs und Bescheide von Amts wegen abgewickelt werden. Hier kann der Antrag durchgeführt werden:

Das SV-Meldeportal für Unternehmenskonto als Webportal der ITSG mit eigener Anmeldung mittels Elster-Organisationszertifikat und Offenlegung der Legitimation dort tätiger Mitarbeiter ab 2024 nur noch darüber zu erreichen:

Nutzungsgebühr

Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.

Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen erhoben:

  • Anwendergruppe 1 – Single-Mandant: Abgabe von Meldungen nur für eine Betriebsnummer 36,00 Euro (1,00 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.
  • Anwendergruppe 2 – Multi-Mandanten: Abgabe von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro (2,75 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.

Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsdauer ist auf 36 Monate beschränkt und kann danach verlängert werden.

Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern nutzen, sind von der Nutzungsgebühr befreit.

Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

Ein Wechsel von der Anwendergruppe 1 zur Anwendergruppe 2 ist durch eine kostenpflichtige Neu-Registrierung jederzeit möglich.

Ein Wechsel von der Anwendergruppe 2 zur Anwendergruppe 1 ist erst nach Ende der Laufzeit möglich. Allerdings verlieren diese Nutzer den Zugriff auf den Onlinedatenspeicher aller weiteren Betriebsnummern („Mandate“).

Nutzer, die den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal vor dem 31.03.2024 durchführen, zahlen keine Nutzungsgebühr für die Jahre 2023 und 2024. Ab dem 01.01.2025 ist für diese Nutzer die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Für Nutzer, die sich ab dem 01.04.2024 registrieren, fällt sofort die Nutzungsgebühr an.

Nutzer, die sich im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.03.2024 registriert haben, können grundsätzlich für mehrere Betriebsnummern Daten austauschen und auch Mandaten verwalten. Erst im Herbst 2024 müssen sie sich im Zuge der kostenpflichtigen Lizenzierung für die Anwendergruppe 1 oder 2 entscheiden.

©ITSG – Stand: 21.08.2023

sv-meldeportal.de/registrierung/

Elster Online als Steuererklärungsportal (zur Zeit noch kostenfrei) für jedwede Person, egal ob natürlich oder juristisch, als Webportal des Bundesfinanzministeriums mit eigener Anmeldung noch via einfachem Elsterzertifikat, aber auch als Organisationzertifikat möglich, und Passwort schon seit 2013 zu erreichen:

Nichtsdestotrotz kann über die Beantragung des Elster-Organisationszertifikats auch gleich nachgedacht werden, da die Finanzverwaltung ebenso das Unternehmenskonto für Unternehmer (analog zur Berufsgenossenschaft) auf Dauer einführen wird:

Lern-Ware Elster Online mit Unternehmenskonto ab 2024 Basis für Organisationszertifkate

Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)