Die Lexware® Anlagenverwaltung für die Abschreibungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanz nutzen und damit den Anlagespiegel auch für die E-Bilanz erstellen
Weiterlesen
Webseiten-Portal für Lexware® Nutzer mit Software-Abo bei Lern-Ware
Die Lexware® Anlagenverwaltung für die Abschreibungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanz nutzen und damit den Anlagespiegel auch für die E-Bilanz erstellen
Weiterlesen
Mittels des Summen-und Saldenvortrags unterjährig eine Finanzbuchhaltung übernehmen, neu gestalten, zusammenführen und über die Summen-Saldenliste kontrollieren, was erfaßt wird und wurde
WeiterlesenSammelkonten in der Lexware® Buchhaltung für die Summation der Salden von Personenkonten, also aller Debitoren und Kreditoren zwecks Ausweises nur eine Betrags auf der Aktiv oder Passivseite der Bilanz für Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Weiterlesen
Bilanzierungsarbeiten mit Lexware® Software anhand einer Stichpunkteliste, die auch für Einnahmen- Überschussermittler gelten kann, dann allerdings um einige Punkte gekürzt
Weiterlesen
Mit Lexware® Buchhaltung Plus und dem integrierten Abschreibungsrechner die Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.
Weiterlesen
In Lexware® Software Einnahmen-Übeschussrechnungen für die Gewinnermittlung zu erstellen bedeutet, im Vorfeld schon korrekt gebucht zu haben. Nur zahlungsrelevante Buchungen, keine Forderungen und Verbindlichkeiten, bilden den Kern dieses Jahresabschlusses
WeiterlesenFür Lohn- und umsatzsteuerliche Belange können Sie das öffentlich-rechtliche Webportal im Internet nutzen, oder auch das Elster-Modul in der Lexware®
Weiterlesen
Die Einnahmenüberschussrechnung mit einer reduzierten Tabelle, die für die Bilanzierungsarbeiten notwendig ist, erstellen
Weiterlesen
Die One Stop Shop Meldung für Verkäufe an Privatkunden im EU-Binnemarkt an die amtlichen Behörden senden- zum Datenabgleich zwischen den EU-Finanzämtern,damit Geld für ausländische USt ins Ausland fließen kann
Weiterlesen
Die zusammenfassende Meldung für Verkäufe an Firmenkunden im EU-Binnemarkt an die amtlichen Behörden senden- zum Datenabgleich zwischen den EU-Finanzämtern, ohne dass Geld für USt fließen muss
Weiterlesen