Für Lohn- und umsatzsteuerliche Belange können Sie das öffentlich-rechtliche Webportal im Internet nutzen, oder auch das Elster-Modul in der Lexware® Software. Das Elster Online Portal ersetzt oder ergänzt die Versandmöglichkeiten, die die Lexware® Software kostenfrei zusätzlich bietet um ein Vielfaches:
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www.elster.de/eportal/start
In und mit diesem öffentlich-rechtlichen Portal wird auch in Kürze Ihr Unternehmenskonto zu führen und zu finden sein. Mit Lexware® Software selbst können folgende steuerliche Melde-Verfahren genutzt werden:
Die Einplatz-Anwendungen von Lexware® können keine Umsatzsteuer-Erklärung und keine Zusammenfassende Meldung versenden. Ansonsten sind die Funktionalitäten in Basis und Plus (Versand der Umsatzsteuererklärung ist ab der Plusversion möglich) für Elster identisch mit den Pro- und Premiumversionen.
Für die vielfältigen Mitteilungspflichten an die Sozialversicherungsträger gib es ab 2024 das SV-Meldeportal der öffentlichen Hand, welches kostenpflichtig ab spätestens 2025 einen alternativen Zugang zu dem softwareinternen Meldecenter bietet. Das Lexware® Meldecenter ermöglicht folgende elektronischen Versandbelege inklusive deren Protokollierung- wenn Sie andere benötigen, nutzen Sie bitte das SV-Meldeportal zusätzlich oder gänzlich:
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Hier ein Überblick über alle Versandmöglchkeiten an Vater Staat, die in Lexware® Software vorhanden sind:
Sollten Ihnen diese Anleitungen nicht genügen, rufen Sie uns bitte zu unseren Supportbedingungen an:
05143 6690098 oder via mail: Mailanfrage Lern-Ware