Lern-Ware Anleitungen Finanz- Bilanzbuchhaltung

1.1.3. Lexware® Buchhaltung: Einstellungen für Elster-Zertifikat und EHUG-Meldung

Für jede staatlich vorgesehen Meldung gibt es eine staatlich administrierte Plattform im Internet, welches als Portal zum Empfang und Versand von staatlich vorgesehenen Meldungen die softwareeigenen Module ergänzt oder ersetzt. Die softwareigenen Modulschnittstellen sollen den Versand und Empfang von diesen betrieblichen Daten innerhalb der Software zentral archivieren und bei Betriebsprüfungen oder bei anderweitigem Bedarf (Rechtsstreitigkeiten) wiederauffindbar machen..

Für die Buchhaltung ist der vom Finanzamt geforderte elektronische Versand von umsatzsteuerlichen Meldungen und der E-Bilanz via Elster Modul durch das Elsterportal ersetzbar bzw. ergänzbar.

Sollte der Versand der E-Bilanz mal nicht funktionieren, bietet der Bundesanzeiger Verlag eine kostenpflichtige Datenübernahme und den Versand von E-Bilanzdaten an das Finanzamt an.

Der elektronisch vom Bundesjustizamt vorgesehene Pflichtversand der Handelsbilanzdaten an das Unternehmensregister beim Bundesanzeiger kann ebenfalls über Eingaben über dessen Portalseite vollständig erledigt werden:

Aus Lexware® heraus erfolgt lediglich die Zusammenstellung eines HTML-Datensatzes zwecks Upload dort. Die Auswahl zu Unternehmensgröße, die Anmeldung sowie die Angabe notwendiger sonstiger Daten obliegt dann wieder dem Datenerfasser direkt auf der Portaloberfläche des damit beauftragten Bundesanzeigers.

1.1.1.a. Buchhaltung: Elster-Zerfikat beantragen

Ein Elsterzertifikat wird über o. g. Elster Portal ausgestellt, wenn Sie ein solches beantragen. Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen, Berechtigungsstufen und auch Auskunftsstufen bei der Wahl des korrekten „Türöffners und Postboten“, als welches ein Zertifikat im Sendeverkehr funktioniert. Sie werden im Rahmen der Registrierung auf diese verschiedenen Komponenten hingewiesen, um ein für Sie komfortables Zertifikatmodell zu erlangen:

Lern-Ware Elster-Portal für Beantragung Elsterzertiifkat vom und für das Finanzamt nutzen
Lern-Ware Elster-Portal für Beantragung Elsterzertiifkat vom und für das Finanzamt nutzen

Einzulesen ist das Elster-Zertifikat im Menüpunkt „Extras“ der Lexware® Buchhaltungs-Software.

1.1.1.b Buchhaltung: Das Elstermodul in Lexware für das Elster-Zertifikat der Finanzverwaltung

Das Elstermodul wird von der Finanzverwaltung parat und in Lexware® als Update mittels „LISA“ (Lexware® Informations-Service Aktualisierung) zur Verfügung gestellt, spätestes Ende jeden Februars jeden Jahres generalüberholt via Elster-Update (die es auch noch unterjährig gibt) ausgetauscht. Dazu bedarf es natürlich auch eines funktionerenden LISA-Moduls:

Lern-Ware Lexware® Buchhaltung Plus in LFo PLus Elster Konfiguration aufrufen
Lern-Ware Lexware® Buchhaltung Plus in LFo PLus Elster Konfiguration aufrufen
Lern-Ware Lexware® Buchhaltung Plus in Lfo Pro Premium Business Plus Pro Elster Konfiguration aufrufen
Lern-Ware Lexware® Lfo Pro Premium Business Plus Pro Elster Konfiguration aufrufen

Das Lexware® Elstermodul hat mit dem Elsterportal der Finanzverwaltung seinen großen Bruder im Internet, der im Falle eines Falles alles per manueller Eingabe von Ihnen auf virtuelle Formulare, die dort dafür vorliegen, versendet und empfängt, falls ein Direktversand aus Lexware® an Sicherheitseinstellungen, mangelnder Aktualität des Betriebssystems oder ähnlichem bei Ihnen vor Ort scheitern sollte.

1.1.1.c Buchhaltung: Aufgaben des Elster-Moduls in Lexware® für Umsatzsteuer und EÜR sowie Bilanz

Der Versand über das Elstermodul samt Zertifikat dient der Abgabe

  • der Umsatzsteuervoranmeldung während bzw. für ein laufendes Wirtschaftsjahr
  • der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (ab Einzelplatz der Version Plus)
  • der Zusammenfassenden Meldung (Netzwerkversionen Pro und Premium, Business Plus und Pro)
  • der Dauerfristverlängerung am Anfang des Jahres, mit manuellen Werten, wenn kein Vorjahr vorliegt (nur Buchhaltung Plus, Pro und Premium)
  • der Einnahmen-Überschussrechnung sowie des Anlagespiegels AVEÜR brutto für diese EÜR
  • der E-Bilanz aus der in Lexware® vorhandenen Handelsbilanz (kombiniert mit dem E-Bilanz Assistenten in Lexware) inklusive des Anlagenspiegels brutto, des Betriebsvermögensvergleichs BVV sowie ggf. abhängig von der Rechtsform noch weitere Sonderlisten zur Kapitalverteilung unter den Eigentümern der Firma
Lern-Ware Lexware® Elster und EHUG Funktionalitäten

Im Elstermenü findet sich dann auch der Aufruf für EHUG-Zusammenstellung, obgleich dieser nicht über das Elstemodul versendet wird. Zudem bietet dieses Menü auch eine Übersichtstabelle der ausländischen Umsatzsteuer für Verkäufe an Privatkunden im europäischen Ausland (OSS-Meldung). Dieser Bericht ist aber nicht an die Bundeszentrale für Steuern versendbar. Und kommt grundsätzlich auch nur korrekt in der Buchhaltungsanwendung an, wenn die Rechnungen an die privaten Auslandskunden aus der Faktura- bzw. Warenwirtschafts-Anwendung von Lexware® direkt übernommen werden (können).

1.1.1.d Buchhaltung: Das EHUG-Modul in Lexware® als Datei-Upload ins Unternehmensregister des Bundesanzeigersportals beamen

Im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen- mit nur wenigen Ausnahmen- ihre bilanziellen Ergebnisse an das Unternehmensegister (Elektronisches Handels- und Genossenschaftsregister). melden, 12 Monate nach Ende des bilanzierten Wirtschaftsjahres. Ordnungsstrafen drohen, wenn dieser Pflicht nicht zeitgerecht Genüge getan wird (Elektronisches Handels- und Genossenschaftsregister).

Sie sehen im Bild des über diesem Abschnitt stehenden Blocks die Aufrufmöglichkeit des Versands via Extras-Elster für „EHUG“. Im folgenden Bild sehen wir per weiterem Klick auf „EHUG“ im Elstermodul von „Extras-Elster“ in Lexware® Buchhaltungs-Software folgendes Beispielergebnis als Übernahme aus den Firmenstammdaten:

Lern-Ware Lexware Aufruf EHUG als Datensammlung HTML zwecks Upload im Unternehmensregister

Wenn Sie dem Button „Weiter>“ folgen, erfolgen noch weitere Eingabenotwendigkeiten, die in einem Download von HTML-Daten auf einem Wunschlandeplatz in Ihrem PC finalisiert werden. Diese HTML-Datei können Sie dann im Unternehmensregisterportal des Bundesanzeigers hochladen. Dort sind allerdings noch weitere Angaben nötig, um die Datenerfassung für die EHUG-Meldung erfolgreich abschließen zu können.

Seit 2023 muss der Versender sich für Bilanzen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 für das Hochladen der eigenen oder fremden Daten in das Unternehmensregister legitimieren. Aus eigener Erfahrung ist die Nutzung eines Barcode-Scanners via Smartphone dort zielführender als die Desktopvariante:


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)