5.1.1.aa Lexware® Lohn ab 2024 Initialisierung Betriebsstätten mit gültigen Betriebsnummern im Lexware® Programm

Ab 2024 verlangt die Agentur für Arbeit von allen Arbeitgebern die Bekanntgabe der vorhandenen Betriebsstätten per elektronischer Meldung via SV-Meldeportal oder über das Meldecenter aus Lexware®.

Falls Sie Betriebsstätten in der Vergangenheit benutzt oder einfach nur testweise angelegt haben, die historische Daten beinhalten und damit zu einem Programmproblem im Lohn Scout unten links in Ihrer Softwaremaske führen, können Sie dieses Problem, welches den elektronischen Versand irgendwelcher Daten im laufenden Monat verhindert, nur wie folgt lösen:

  1. Anruf bei der telefonischen Hotline der für Ihre Programmversion zuständigen Supportmitarbeiter von Lexware®, um mit einem Registrierungskey versorgt zu werden, der die Sperre im Scout vorläufig (bis zum nächsten Monatswechsel) aufhebt, damit weiter gearbeitet werden kann- ein Update mit tiefergreifenden Maßnahmen wird folgen müssen (oder -Stand heute 22.01.2024- Sie nutzen die Angaben in der Anleitung oben bis auf Weiteres)
  2. Anruf bei uns, aber nur wenn Sie bereits unser Lern-Ware Kunde sind, wir haben die nachfolgende Lösung für Sie ausgearbeitet und noch eine weitere, die bedingt, dass Sie das Lexware® SV-Meldecenter für die Erstmeldung der Betriebsstätten erst mal nicht nutzen sondern nur diese über das SV-Meldeportal für 2024 der ITSG abgeben, alle andern dann wie gewohnt über das Meldecenter von Lexware®
  3. Neuanlage eines Lohn-Mandanten mit Abrechnungsbeginn Januar 2024 im gleichen Lexware® Programm, bei dem die Lohnabrechnung im alten Mandanten ab Dezember 2023 auf „Softwarewechsel“- Modus gestellt wird, um die korrekten An- und Abmeldungen für Ihre Mitarbeiter zwecks Aufrechterhaltung des Sozialversicherungsschutzes zu erhalten. Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier auszugsweise aufrufbar:

Der Firmenname der neuen Firma muss etwas abweichen von dem der alten Firma– also bitte spielen Sie alle Möglichkeiten durch. Spiegelbildlich kann auch der Name der alten Firma so verändert werden, dass dieser noch stimmt, aber von dem für den neu gewählten abweicht, z. B. GmbH oder G.m.b.H.. Die Wahl bei und die Abweichung im Firmennamen hängt aber auch davon ab, für welche anderen Applikationen der Firmenamen im Lexware® noch eine Rolle spielt.

Folgende Anleitung bitte im Bereich „Softwarewechsel“ für die bisherige Firma im Abrechnungsmonat Dezember 2023 ohne Jahreswechsel (!) und die neu zu erstellende Firma mit Abrechnungsbeginn Januar 2024 nutzen:

Falls Sie mit der bisherigen Firma aus 2023 bereits in den Januar 2024 gewechselt sind, bleibt zu prüfen, ob eine Datenrücksicherung in den Dezember möglich ist, ohne dass die Daten, die 2024 bereits in der Buchhaltung (können extrahiert und importiert werden) oder Warenwirtschaft (müssen neu eingetragen werden, können nicht so einfach exportiert und importiert werden) erfaßt wurden, verloren gehen.

Alternative zum Rücksichern ist ab 2024 das SV-Meldeportal für die Ab- und Anmeldungen wegen Beendigungen der Eingaben in einem bisherigen und nachfolgender Neuerstellung eines (dann auch in Lexware® schneller funktionierenden) weiteren Lohnabrechnungsmandanten. Mit der korrekten Unternehmensnummer und einem Unternehmensorganisationszertifikat.

Sie können natürlich auch auf ein Lexware®-Update warten, welches unter Umständen aber mit Ihren Fristen für Lohnabrechnungszwecke kollidiert. Unternehmerentscheidung- wie immer.

Krankenkassendaten unterliegen in Lexware® Lohnsoftware einer zentralen Verwaltung. Bedeutet für Sie, bereits angelegte 2024er Fristen mit Umlagesätzen oder Zusatzbeiträgen sind über den Mitarbeiter abrufbar, wenn sein Stammdatensatz dort importiert wurde. Allerdings müssen Sie noch die korrekte Zuordnung des zu wählenden Umlagesatzes in der KK-Verwaltung der eigentlichen Firma genauso zuordnen wie in der BG-Verwaltung auch die Unternehmensnummer einzutragen ist. Diese Daten bedürfen der Neueintragung bzw. einer Neuzuordnung in der neuen Lohnabrechnungsfirma. Und des Neuabrufs via Lexware® SV-Meldecenter für BG + GTS und Betriebsstätten.

Ach ja, sobald Sie die Lohndaten in der neuen Firma abrechnungsreif gestaltet haben, können diese über Datei-Buchungsliste als Txtdatei exportiert werden, um dann in der Finanzbuchhaltung der alten Firma wieder importiert zu werden:

Gutes Gelingen!


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
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Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)