Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.2.4.b. Lexware® Lohn und Zeit: Zeitersparnis über Nutzung von Reisekostenbelegen über Mitarbeiterdateneingaben via myCenter für

Für den Ersatz der Reisekosten, welche über die Reisekostensoftware von Lexware® zur Auszahlung kommen kann, aber auch über die alleinige Lohnbuchhaltung bezahlt werden können (sofern die im Hintergrund zu nutzenden Finanzbuchhaltugskonten den korrekten Aufwand und Vorsteuerabzug gewährleisten) erfolgt ein direkter Import der Bemessungsgrundlage dieser Reisekosten in die Lohnbuchhaltung, wenn das zusätzliche Programm genutzt wird. Dieser dient aber lediglich der korrekten Erfassung von mitarbeiterbezogenen Abgaben, nicht der Auszahlung über die Lohnsoftware. Es sei denn, die Fehlzeiten-Software wird nicht genutzt und alles erfolgt lediglich über die in der Lohnbuchhaltung hinterlegten Lohnarten selbst.

Auch diese Spezial-Software kann mittels Browser im Internet genutzt werden, Belegbilder und Informationen zu Dienstreisen und Dienstwagen über das myCenter einzugeben, damit diese dann direkt in der Lexware sichtbar zur Abrechnung kommen können.

Damit ist es dem Mitarbeiter möglich, direkt bei Zahlung via Smartphone und emailkonto die Belegbilder zu verarbeiten und dem Lohnabrechner zeitnah zuzusenden. Das geht aber auch ohne myCenter, wenn ein Reisekosten-Emailkonto allen Mitarbeitern zur Verfügung steht, auf das gepostet werden kann. Dann wird nur die Lohnbuchhaltung für die Reisekostenabwicklung benötigt.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)