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5.4.2. Lexware® Lohn und Zeit: Jahres-SV-Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren

Sozialversicherungsmeldungen, die Entgelte für das gesamte Kalenderjahre zur Meldung an die Deutsche Rentenversicherung und Ihre Berufgsgenossenschaft zum Inhalt haben, können genauso wie die Lohnsteuerbescheinigungen mittels der aufgelaufenen Jahreswerte unten links auf der Dezemberabrechnung mit den Angaben auf der SV-Meldung, die Sie in den internen Lexware® Berichten finden, verglichen werden.

Lern-Ware Lexware® SV-Meldungen interner Art zur Kontrolle im Menüpunkt Berichte aufrufen

Die rechtsgültigen Meldungen erfolgen über das Meldecenter von Lexware®, ersatzweise, sofern Korrekturen aus Vorjahren erfolgen, die nicht mehr als versendbar gelten, mit dem SV-Meldeportal.

Via Extras-> Meldecenter Sozialversicherung-> Sendeassistent werden die Jahresmeldungen des Vorjahres im Folgejahr zum Versand parat gestellt. Für alle in Frage kommenden Empfänger: Deutsche Rentenversicherung und betriebsindividuelle Berufsgenossenschaft.

Der elektronische Sendeerfolg für den Lohnnachweis an die betriebsindividuelle Berufsgenossenschaft im Folgejahr für das Vorjahr ist an die Abholung von Rückmeldung Ihrer betriebsindividuellen Veranlagungsdaten im Vorjahr vorab gekoppelt. Die Rückmeldung Ihrer Daten ist in der Antwortzentrale zu finden und von IHnen zu übernehmen, damit die für Ihre Mitarbeiter zuständigen Gefahrtarifstellen bei Stammdatananlage für die Zuordnung zum Beschäftigten vorhanden sind.

Am Anfang jeden Jahres müssen die dafür benötigten Angaben elektronisch bei der BG angefragt werden, damit am Jahresende der Versand des Lohnnachweises klappen kann.

Sobald Sie am Anfang des neuen Jahres die Daten des alten Jahres versendet haben, bietet es sich an, die neue Anfrage elektronisch an die BG gleichzeitig zu versenden, damit die damit erhaltenen Angaben für den Versand im darauffolgenden Jahr rechtzeit zur Verfügung stehen.

Falls Sie den Zeitraum zur Anfragestellung und Abholung versäumen, bzw. die abgeholten Daten von der Antwortzentrale nicht in die Mitarbeiterstammdaten übertragen werden können, müssen Sie für jeden Mitarbeiter, wie schon für die Entgeltmeldung 50, die BG-Entgeltmeldung 92 aus den internen Berichten von Lexware für die Formulare im SV-Meldeportal abschreiben und damit abgeben und für dieses Jahr verwalten.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)