Onlinbanking in Lohnbuchhaltung und Reisekostesoftware von Lexware® einrichten
Grundvoraussetzung ist immer, dass der Datenempfang und der Datenversand nicht nur mit Ihren inneren Betriebssystem/Netzwerkzugriffen für die Software stimmt, sondern auch mit Ihren nach aussen abwehrenden Sicherheitseinrichtungen (Firewall, Routerports, Virenscanner) koordiniert abgestimmt ist. Daher auch dazu vorab Informationen:
Um direkt aus Lexware® Lohn- und Gehaltssoftware Zahlungen an Mitarbeiter, Unternehmensträger für den Sparvorgang bei Vermögenswirksamen Leistungen (Bausparkassen, Versicherungen, Fondsparpläne) oder betrieblichen Altersvorsorge (Versicherungen) sowie allen Sozialversicherungsträgen (Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter) zusammen mit dem Finanzamt erbringen zu können, bedarf es einiger Einstellungen im Betriebssystem Windows (Homebanking Interface Nutzung = HBCI) des benutzten PCs sowie in den software-eigenen Bankkonten des Lexware® Produkts. Sobald Sie Ihre Zugagsdaten zur Hausbank vorliegen haben, können Sie starten.
Bitteschön:
Wichtig für die dauerhaft korrekte Funktion ist die Aktualisierung des DDBAC Moduls, welches die Kreditwirtschaft alleinig allen Softwareherstellern zur Verfügung stellt, die die HBCI- Möglichkeiten des Windows Betriebssystems für Ihre Produkte nutzen möchten.
Im Onlinebanking Modul von Lexware® können Sammelüberweisungen als Einzelüberweisungen Ihrer beauftragtrn Bank transferiert werden. Terminierte Überweisungen sind in Lexware® Zahlungsmodul auch einstellbar- sofern Ihre Hausbank diese Variante auch erlaubt. Somit können Sie auch mal Urlaub von der Lohnbuchhaltung machen, ohne ständig ein Notebook und ein Sicherungsmedium für den Banktransfer mitzuschleppen.
In den Mitarbeiterstammdaten bedarf es zudem des Eintrags seiner/ihrer IBAN und der Angabe, ob über „online“ (direkt mit Lexware über das im Betriebssystem synchronisierte Homebaking Interface) oder als XML-Datei mit Datenträgerfunktion für den Upload über das Webportal Ihrer Hausbank, bzw. alternativ als Import in ein Zahlungsverkehrsprogramm (S-Firm, VRBank,Starmoney etc.) erfolgen soll.
Derartige Einträge sind mindestens einmalig, monatlich abänderbar, in der Karteikarte „Verträge“ des Assistenten für Vermögenswirksame Leistungen und Betriebliche Altersversorgung je Mitarbeiter nötig, um auch diese via Zahlungen via Online Banking übertragen zu können.
Einrichtung der zusätzlichen Software Reisekosten für betriebliche Belange
Sollten nur die Einplatzversionen der Lohnbuchhaltung und Reisekostensoftware benutzt werden, gilt auch hier, dass ein Export der Buchungsliste aus der Reisekostenanwendung als Import der Buchungsliste für die Lohnbuchhaltung manuell erfolgen muss, damit die Daten auch in der Entgeltabrechnung landen.
Für Buchungslisten aus dem Reisekostenbereich von Lexware® Netzwerk-Software (Pro und Premium) untereinander ist allerdings ein direkter Übertrag von dieser Software in die Lohnbuchhaltung möglich, sofern die gleichen Programmversionen in Anwendung sind, also Lohnbuchhaltung Pro und Reisekosten pro, Lohnbuchhaltung Premium (hier sind Reisekosten und Fehlzeiten intern Bestandteil).
Der programminterne Import der Aufwandsbelege für Reisekostenabrechnungen in die Finanzbuchhaltung ist allerdings auch nur vorhanden, wenn Sie die Pro-/Premiumversionen nutzen.
Achten Sie bitte darauf, dass beim Import der Reisekostenbuchungsliste nur die Grundlagen für die Berechnung der Steuer- und Sozialabgaben an die Lohnbuchhaltung übergeben werden. Zahlungsmöglichkeiten für die Erstattung solcher Kosten finden Sie in der Reisekostensoftware unabhängig von den Zahlungsmöglichkeiten des Grundgehalts in der Lohnbuchhaltungssoftware.
Die Werte für Kostenstellen und Kostenträger finden Sie dann zudem noch in den Kostenstellen- und Kostenträgerberichten der Finanzbuchhaltung wieder. Die Aufwandswerte für die Projektzuordnung müssen in der Warenwirtschaft diesem Projekt, sofern dort anlegbar (ab Proversionen, aber auch in Business Plus möglich) manuell nachgetragen werden.
Ohne Nutzung der Fehlzeiten- und Reisekostensoftware können Sie natürlich auch alle Lohnarten einzeln in der Lohn und Gehaltssoftware von Lexware® direkt abrechnen. Mit Auszahlung der Reisekosten als Entgeltbestandteil im Bereich Nettobe- und Abzüge der als steuerfrei bzw. pauschal besteuerte laufende Arbeits-Entgeltart.
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)
(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)