Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.4.3. Lexware® Lohn und Zeit: Versand LStB aus dem alten Jahr heraus, Archivierung und Ausgabe an Mitarbeiter, Betriebsprüfungsdateien DLS sichern

Es gibt ein vorher und ein nachher beim Jahresabschluss. Das vorher betrifft den Versand der Lohnsteuerbescheinigungen nach Betriebsaustritt eines Mitarbeiters im Monat des Beschäftigungsendes des laufenden Jahres bzw. letztlich im Abrechnungsmonat Dezember des laufenden Jahres für alle Mitarbeiter.

Anders als die Sozialversicherungsmeldungen für das ganze laufende Jahr. Die werden im Folgejahr spätestens im Februar versendet, da auch erst im Folgejahr erstellt, weil noch nachlaufende Entgelte gezahlt werden könnten, die das Vorjahr betreffen. Bei der Sozialversicherung gilt das Verursachungsprinzip für die Abgabepflicht. Also das Jahr, für das gezahlt wird.

Das Zuflußprinzip gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung. Wird Entgelt gezahlt, ist Lohnsteuer fällig, sofern Grundfreibeträge oder individuelle Freibeträge laut Elektronsichen SteuerMerkmalen (ELSTAM) überschritten werden. Also ist der Monat Dezember auch der Monat der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen.

Wenn Sie also bereits im neuen Jahr im ersten Abrechnungsmonat Januar sein sollten, müssen Sie ins Vorjahr wechseln, um vom Dezember aus (oder vom Austrittsmonat des ausgeschiedenen Mitarbeiters) die Lohnsteuerberscheinigungen in den Versand zu packen, Versandprotokolle dafür abzuholen und danach erst die ohne Wasserzeichen geschmückte Lohnsteuerbescheinigung an den Mitarbeiter auszuhändigen.

Die Elsterzentrale ist dafür zuständig- via Extras->Elster->Lohnsteuerbescheinigungen können Sie auch die jeweiligen Einträge im Jahresarchiv finden, um Sie als Papierausdruck oder PDF-Zusendung ihren Mitarbeitern auszuhändigen:

Sobald Sie die jahresbezogenen Lohnsteuerprüfungsdateien DLS zusammen mit den Betriebsprüfungsdateien für die Sozialversicherung als Jahresordner des betroffenen Jahres in weiser Voraussicht auf kommende Prüfungsanforderungen sichern möchten, bietet sich der DLS-Export in ein selbsterstelltes Archiv Ihrer Wahl jederzeit an, um im Falle eines Falles ganz einfach genutzt zu werden.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)