G. 2026 Neuerungen in der Arbeitszeiterfasssung- Arbeitnehmernotizen reichen, Vertrauensarbeitszeit muss dokumentiert aufgezeichnet werden

Lexware® Zeiterfassung über die Lohnapplikation im Kalenderbereich der Monatsabrechung jeden einzelnen Mitarbeiters direkt oder als Datenimport aus der Fehlzeitenverwaltung, die zusammen mit der Reisekostenverwaltung auch vom Mitarbeiter via Internet mittels mycenter rund um die Uhr erreichbar und beeinflussbar ist, sofern mindestens Lohn-und Gehalt Pro vom Betrieb in Anwendung ist

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B. 2026 Neuerungen Digitales Meldeverfahren für Dauer von Krankenhausaufenthalte und Bezugsende (Kinder-) Krankengeld für Arbeitgeber erweitert, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Austausch mit privaten Krankenversicherungen wegen Beitragshöhe für KV und PV über BZSt

Lexware® Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab 2026 mit Empfang von Krankenhausmeldungen für vollstationäre Aufenthalte gesetzlich versicherter Mitarbeiter, ohne digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit Abfrage von privaten KV-Beiträgen für Arbeitnehmer

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Lexware® Lohn & Gehalt ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Lohn und Gehaltsanleitungen für sämtliche rechtlichen Änderungen ab 2026 mit Bezug auf neue Rechengrößen und Regelwerke des Gesetzgebers bezugnehmend auf

-Mini-, Midijob, Mindestlohn,
-Übergangsbereich,

-neues Digitales Meldeverfahren,
-neues Digitales Nachweisverfahren,

-Mitarbeiter Entsendungen ins Ausland,

-Beschäftigung von Altersvoll- oder Teilrentnern,

-Auflösung von Verträgen zur Betrieblichen Altersversorgung oder deren Neuabschluss,

-Zeiterfassungs-Dokumentationspflichten auch im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit.

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Lexware® Buchhaltung und Bilanzierung ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Finanz- und Bilanzbuchhaltung wird zum Prüfstein für E-Rechnungen von Lieferanten oder sonstigen Rechnungsstellern. Die Validierungspflicht wird umgesetzt.

Ladengeschäfte mit TSE-Barkassen müssen jede Software-Änderung/Aktualisierung an das Finanzamt melden- ein zusatzkostenpflichtiges Mitwirkungs-abonnement beim Middleware Anbieter EFSTA kann helfen.

Die Wirtschafts-IDnr ist in der Verteilung bundesweit begriffen. Sie kann in den Firmenstammdaten erfaßt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert spätestens ab 01.01.2027 euBP-Daten aus der Fibu an.

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Lexware® Warenwirtschaft ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Faktura oder Warenwirtschaft-Anwender im Empfangszwang von E-Rechnungen und deren Validierungen beim Empfänger- ist keine Validierung möglich, entfällt unter Umständen der Vorsteuererstattungs- bzw. Verrechnungsanspruch.

Ansonsten gilt für die Warenwirtschaft-Premium-Barkassen Nutzer die Notwendigkeit, nach jedem Software-Update der Finanzverwaltung den neuen Stand des Systems mitzuteilen. Bitte links im Textblock nebenan im Bereich Buchhaltung darüber lesen, Danke!

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