Lexware® Buchhaltung und Bilanzierung ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Finanz- und Bilanzbuchhaltung wird zum Prüfstein für E-Rechnungen von Lieferanten oder sonstigen Rechnungsstellern. Die Validierungspflicht wird umgesetzt.

Ladengeschäfte mit TSE-Barkassen müssen jede Software-Änderung/Aktualisierung an das Finanzamt melden- ein zusatzkostenpflichtiges Mitwirkungs-abonnement beim Middleware Anbieter EFSTA kann helfen.

Die Wirtschafts-IDnr ist in der Verteilung bundesweit begriffen. Sie kann in den Firmenstammdaten erfaßt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert spätestens ab 01.01.2027 euBP-Daten aus der Fibu an.

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Lexware® Warenwirtschaft ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Faktura oder Warenwirtschaft-Anwender im Empfangszwang von E-Rechnungen und deren Validierungen beim Empfänger- ist keine Validierung möglich, entfällt unter Umständen der Vorsteuererstattungs- bzw. Verrechnungsanspruch.

Ansonsten gilt für die Warenwirtschaft-Premium-Barkassen Nutzer die Notwendigkeit, nach jedem Software-Update der Finanzverwaltung den neuen Stand des Systems mitzuteilen. Bitte links im Textblock nebenan im Bereich Buchhaltung darüber lesen, Danke!

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