Die Schnittstelle zum Finanzamt funktioniert mit dem Elstermodul, welches das Finanzamt jedes Jahr im Februar neu für das jeweilige Wirtschaftsjahr zur Verfügung stellt. Unterschiedliche Aufrufe für die USt und LSt bedingen auch unterschiedliche Aktualisierungsweisen für das Modul- allerdings nur intern. Grundsätzlich gilt zumindest für Lohnanwendungen, dass die Abholung der mit dem Elster-Zertifikat versendeten Meldungen auch mit dem Elster Zertifikat erfolgen muss, mit dem gesendet wurde.
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