Lexware® Anlagenverwaltung ab 2026 inkl. Eigenverbrauch bzw. unentgeltliche Wertabgaben- die Neuerungen

Lexware® Anlagenverwaltung Software sowie der kleine Afa-Rechner mit max 15 Wirtschaftsgütern der Einplatzversionen Lexware® Buchhaltung und Buchhaltung Plus reflektieren auf die sich ständig hin und herwogende Gesetzgebung der Abschreibungsdauern und Abschreibungssätze der Bundesregierung nach formvollendeter Erfassung dieser in den Programmassistenten- auch im und für das Jahr 2026.

Insgesamt mehr als 15 Wirtschaftsgüter abrechnen lassen sich zusammen mit Immobiienwerte samt Grundstücken allerdings erst mit der Einplatzversion „Lexware® Anlagenverwaltung“ oder deren großen Schwester „Anlagenverwaltung Pro“, unabhängig davon ob letzere im Verbund der „Pro/Premium“ Familie integriert ist oder solo zur Verfügung steht.

Ab 2026 gibt es für bewegliche Wirtschaftsgüter, also alles ohne Immobilien, Firmenwerten und sonstigen ideellem Vermögen, wieder die degressive maximal 30% -ige Abschreibung auf den Beschaffungspreis, wenn der Kauf bis 31.12.2027 getätigt wird.

Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge für den Dienstwagenbetrieb dürfen ab 2026 maximal 100.000,00 € kosten, um noch die 1% Regelung in Anwendung bringen zu können. Bedeutet, dass der Dienstwagenfahrer monatlich 1.000,00 € mehr zu versteuern/verbeitragen hat. Der Kreis zu den unentgeltlichen Wertabgaben ist hiermit geschlossen.

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