Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.3.3. Lexware® Lohn und Zeit: Arbeitszeitkonto und Lohnabrechnung prüfen, Entgeltbestandteile sowie Reisekostenbelege kontrollieren, Meldecenter-Daten und Lohnsteueranmeldung versenden

Abrechnungsarbeiten für interne mitarbeiterbezogene Stundenerfassung zwecks Erstellung der Abrechnungsunterlagen mit zusätzlicher Lexware® Fehlzeiten-Software für die Lohnbuchhaltung:

Arbeitszeitkonten an sich gibt es als Gleitzeitübersicht nur im Bereicht der „Fehlzeiten“-Software von Lexware®. Die myCenter-Anbindung mittels Browseraufruf gestattet den Blick für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf. Im myCenter kann sich jeder Mitarbeiter morgens an- und später wieder abmelden, um eine Stundenerfassung pro Tag zu ermöglichen.

Lern-Ware Lexware® myCenter-Anbindung via WebPortal für Pro und Premiumversionen, die (Fehl-) Zeitenerfassung für Arbeitszeitkonten und Reisekostenerfassung für die Lohnbuchhaltung zusätzlich ermöglichen. Mit Planungs- sowie Vertretungsübersicht für Führungskräfte.

In der reinen Lohnbuchhaltungs-Software von Lexware® (egal welche Programmversion) hilft die monatliche Stundenerfassung dabei, Stunden- und Abwesenheitsberichte zu erzeugen.

Lern-Ware Lexware® Stundenerfassung monatlich pro Mitarbeiter aus Stammdaten-Kalender oder Excel Import via Fehlzeiten-Software von Lexware oder aus Fremdprogrammen (umständlich, da auf Excelliste von Lexware® Lohn basierend)

Das allerdings in der Lohnbuchhaltungssoftware allein vom Lohnbuchhalter, der entsprechende Stundenberichte, Krankmeldungen oder Projektabrechnungen mit Reisekostenberichten für die davon betroffenen Mitarbeiter dort einzeln eingibt.

Die vom individuellen Mitarbeiter im myCenter über seinen Lexware® Benutzer selbst eingetragenen Zeitangaben können vom Lexware® Lohnsachbearbeiter via Excel-Liste in die Stundenerfassung der Lohnbuchhaltung importiert werden, sofern diese Liste den Erfordernissen für den Dateiimport der Lexware® Lohnbuchaltung entspricht. Über diesen Weg –mittels Entsprechung der Excelliste an die Erfodernisse der Lexware® Lohnbuchhaltung– können auch Daten aus anderen Zeiterfassungsystemen ihren Weg in die monatliche Entgeltabrechnung finden.

Entgelte, die mit Lexware® Lohn und Gehalt direkt über die Lohnbuchhaltungssoftware abgerechnet werden können

Lohnarten, die für die Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter zur Anwendung gelangen müssen, sind in Lexware® Lohnbuchhaltung nach deren abgabenrechtlichen oder/und vertragstypischen Eigenschaften gelistet.

Wie Sie der Navigationsleiste links, die als „Gesamtübersicht“ (es gibt auch noch die Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht in diesem Dropdownpunkt) ausgewertet wird, entnehmen können, ist der mitarbeiterbezogene Verzweigungsbaum Eingaben/Änderungen für die monatliche Abrechnung untergliedert in

  • Stammdaten (bitte hier nachschauen)
  • Lohnangaben mit
    • laufendes Arbeitsentgelt (Gehalt, Stundenlohn, Monatslohn, Akkordlohn, Prämien,etc.)
    • Einmalzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsabgeltung etc.)
    • VWL (auch für Umwandlung in Beiträge zur Betrieblichen AV)
    • geldwerter Vorteil (Reisekosten, Gutscheinkarten, Mitarbeiterwohnung, Mitarbeiteressen etc.)
    • Nettobe- und Abzüge (Vorschüsse und Zulagen, Kindergartenbeiträge, etc.)
    • Dienstfahrzeug (PKW und/oder Fahrrad)
  • Stundenerfassung, davon abweichend die Stundenangaben für die Berufsgenossenschaft
    • betriebliche Altersversorung (Pflichtbeiträge bei Gehaltsumwandlung, Gehaltumswandlung, Lohnerhöhung als BAV)
  • Fehlzeiten und Textfeld (für Lohnfortzahlung an den AN, Erstattungsanträge für den AG, Kommentare durch den AG an den AN)
    • Vorträge (für Einmalzahlungsberechnung nötig)
    • Kurzarbeitergeld (nach Antragsstellung an und Bewilligung durch die Agentur für Arbeit)

Für den Fall, dass der Arbeitgeber oder dessen Kunde, für den der Mitarbeiter die Reise unternimmt, dem Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeit Mahlzeiten angeboten werden (essen muss er diese nicht!), werden die arbeitstäglich anfallenden Verpflegungspauschalen, die bei einer Mindestabwesenheit von Reisebeginn bis Mitternacht 8 Stunden betragen müssen, pauschal gekürzt.

Lern-Ware Lexware® geldwerte Vorteile als Reisekosten verschieden abgabepflichtig eingeben oder importieren aus Reisekosten-Software von Lexware®

Hinweis: in diesem kommenden roten Link sehen Sie die Möglichkeiten der Erfassung mittels der zusätzlichen Reisekostensofware von Lexware®. Die Bilder für die Lohnabrechnung stammen aus der Lohnbuchhaltungssoftware von Lexware® an sich.

Desgleichen gibt es nach Ablauf von 3 Monaten an ein und demselben Tätigkeitsort ausserhalb des Betriebs- oder Wohnsitzes des Arbeitnehmers im Rahmen der doppelten Haushaltsführung auch keine steuerfreien Verpflegungspauschalen mehr, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass nach Ablauf dieser Zeitspanne, die Ortskenntnis des Mitarbeiters dazu führt, sich so zu verpflegen, dass nur noch haushaltsüblicher, also privater Konsum, als Ausgabe für Mahlzeiten anfällt.

Hinweis: in den kommenden roten Links sehen Sie die Möglichkeiten der Erfassung mittels der zusätzlichen Reisekostensofware von Lexware®. Die Bilder für die Lohnabrechnung stammen aus der Lohnbuchhaltungssoftware von Lexware® an sich.

Lern-Ware Lexware® Lohnbestandteile Nettobe- und Abzüge auch mit Verpflegungszuschuss und doppelter HH-Führung

Hinweis: in diesem roten Link sehen Sie die Möglichkeiten der Erfassung mittels der zusätzlichen Reisekostensofware von Lexware®. Die Bilder für die Lohnabrechnung stammen aus der Lohnbuchhaltungssoftware von Lexware® an sich.

Kosten der dienstlichen Fahrten zu Kunden oder Baustellen mit dem privaten KFZ des Mitarbeiters müssen von den Kosten für Fahrten mit dem privaten KFZ des Mitarbeiters zur ersten Tätigkeitsstätte seines Betriebs unterschieden werden. Erstgenannte sind voll erstattungsfähig- steuerfrei bis zu einem bestimmten Centbetrag pro Kilometer. Zweitgenannte sind für die Steueranrechnung zu splitten- nach einer bestimmten Distanz, die es vom Wohnsitz des Mitarbeiters zum Betriebssitz des Arbeitgebers bedarf:

Lern-Ware Lexware® laufendes Arbeitsentgelt mit Fahrgeld und Mahlzeiten verschieden besteuert und verbeitragt

Hinweis: in diesem roten Link sehen Sie die Möglichkeiten der Erfassung mittels der zusätzlichen Reisekostensofware von Lexware®. Die Bilder für die Lohnabrechnung stammen aus der Lohnbuchhaltungssoftware von Lexware® an sich.

Falls Sie Ihrem Mitarbeiter Dienstfahrzeuge anbieten, zu dem dieser unter Umständen einen privaten Anteil dazu gezahlt hat oder den Leasingvertrag am Ende der betrieblichen Nutzungszeit privat übernimmt, gelten folgende Abrechnungsregeln:

Falls Sie Mitarbeiter ohne oder nur mit fiktiven Entgelt für Zwecke der Berufsgenossenschaft abrechnen müssen, also volljährige Praktikanten innerhalb von drei Monaten Beschäftigung, minderjährige Schüler als Praktikanten, Azubis im dualen Bildungsweg, egal wie lange, gilt es diese mit besondere Personengruppen zu melden, da ansonsten eine Programmsperre wegen Nullentgelt die Abrechnung erschwert oder unmöglich macht:

Ohne Nutzung der Fehlzeiten- und Reisekostensoftware können Sie natürlich auch alle Lohnarten einzeln in der Lohn und Gehaltssoftware von Lexware® direkt abrechnen. Mit Auszahlung der Reisekosten als Entgeltbestandteil im Bereich Nettobe- und Abzüge oder als steuerfrei bzw. pauschal besteuerte laufende Arbeits-Entgeltart (Bildbeispiele oben).

Arbeiten für externen elektronischen Versand aller Beitragssummen aus allen Entgeltbestandteilen Ihrer Mitarbeiter via Meldecenter an die Krankenkassen, Versorgungswerke und Berufsgenossenschaften

Sobald alle Werte für Sie und Ihren Mitarbeiter im Rahmen des abgabenrechtlich Notwendigen erfaßt und gebucht sind, geht es an die monatliche Bekanntgabe der Summe aller Entgeltbestandteile Ihrer Mitarbeiter an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt.

Beitragsnachweise mit Kontrolle der Beitragsabrechnungsbestandteile vorab zusammen mit Meldungen an Versorgungswerke betriebsstättenabhängig erstellen

Jede der Krankenkassen oder Versorgungswerke, bei denen Ihre Angestellten Mitglied sind, erhält monatlich in Summe all der Mitarbeiter, die bei ein und derselben Krankenkasse/ein und demselben Versorgungswerk in Ihrem Betrieb versichert sind, Betragssummen genannt, welche für Ihre monatliche Zahlung zu verschiedenen Beitragsgruppen laut Stammdaten der Mitarbeiter im Bereich „Kassen“ laut Ihrer Entgeltabrechnung zum Tragen kommen.

Beachten Sie bitte die Betriebstättenabhängigkeit der Meldungen, wenn Sie in verschiedenen Kommunen Standorte haben sollten. Gilt für die Beiträge zu den Krankenkassen.

Wenn Rentenbeiträge an Versorgungskassen zu gehen haben, da Sie Mitarbeiter beschäftigen, die Mitglieder eines Kammerberufs (Anwalt, Steuerberater, Humanmediziner, Tiermediziner, Apotheker) sind, haben Sie diese Meldungen zu den Rentenbeitragshöhen unabhängig parallel zur Meldung der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Umlagekassenversicherungen monatlich zu erbringen.

Die zweiprozentige „pauschale Lohnsteuer“, die für Minjobber in der Personengruppe 109 fällig wird, ist davon nicht betroffen, da diese Abgabe an die Minjobzentrale geht. Achten Sie bitte auch darauf, dass bei den Mitarbeitern, die pauschal mit 2 % im Rahmen eines Minijobs mit zur Zeit 520,00 € maximalem Monatsentgelt im Jahresdurchschnitt (inklusive Urlaubsansprüchen!) keine sonstigen Kirchensteuerangaben in den Stammdaten stehen, da die Kirchensteuer für diese Pauschalsteuer schon dort integriert ist.

Arbeiten für externen elektronischen Versand der individuellen und lohnartenbezogenen pauschalen Lohnsteuersumme aus allen Entgeltbestandteilen Ihrer Mitarbeiter via Elstermodul

Sobald Ihre Mitarbeiter Ihnen ihre ELSTAM-Daten (ehemals Lohnsteuerkarte, sorry, bin auch schon etwas in die Jahre gekommen) gegeben und diese von Ihnen durch das ELSTAM-Verfahren als korrekt in der Lexware® Antwortzentrale rückgemeldet wurden, können Sie die Lohnsteueranmeldung abgeben, sofern alle pauschal besteuerten Entgeltarten in den Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter korrekt in der Monatsabrechnung erfaßt wurden.

Die Höhe und Zusammensetzung können Sie entweder dem Vorschau der Elster-Lohnsteuermeldung entnehmen oder Sie prüfen diese im Bereich „Berichte- Lohnsteueranmeldung“ über das Hauptmenü oben quer in der Software.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)