In den Firmenstammdaten sind erste Anhaltspunkte zu den Kontaktmöglichkeiten in der Firma selbst zu verankern, damit der elektronische Meldefluss funktionieren kann.
Für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen reicht dem Wohnsitzfinanzamt eine Emailadresse, die keinen persönlichen Bezug haben, jedoch in den Firmenstammdaten eingetragen werden muss, da der Datenversand sonst nicht klappen kann:
Für Sozialversicherungszwecke muss neben dem eigentlichen Lohnabrechner auch ein direkter Ansprechpartner im Betrieb im Bereich der Stammdaten benannt werden, welcher über den Betriebsdatenaustausch mit der Agentur für Arbeit dann gegebenenfalls Rede und Antwort stehen muss:
Benutzer der Lexware® Lohnbuchhaltung können für die eigene Firma oder für fremde Firmen als deren Dienstleister die Buchführung erstellen. Die Benutzer selbst können über die lexware®-interne Benutzerzuordnung eingetragen und mit Rechten für Firmen und Funktionsaufrufe versehen werden.
Egal ob fremd- oder selbstbestimmt, der eigentliche Nutzer muss sich bis spätestens 31.12.2023 mit seinen Personenstammdaten inklusive Personalausweisnummer als solcher den Sozialversicherungsträgern zu erkennen geben.
Die Benutzerzuordnung für die (Fehl-) Zeiten Anwendung sowie für die Reisekosten-Applikation von Lexware® erfolgt über die Wahl von Programmrechten der Mitarbeiter, die bereits für die Firma laut Benutzerverwaltung tätig sein dürfen.
Für das browsergesteuerte myCenter zwecks Erfassung mitarbeiterbezogender (Fehl- oder Projekt) Zeiten und Reisekosten sowie Auslagenersatz gibt es eine zusätzliche Berechtigungsebene in den jeweilig damit befaßten Anwendungen „Fehlzeiten“ und „Reisekosten“. Mehr im Folgenden:
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)
(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)