5.1.1.d. Lexware® Lohn und Zeit: Benutzerzuordnung in der Lohnsoftware, in der (Fehl-) Zeiterfassungs- und Reisekostensoftware

In den Firmenstammdaten sind erste Anhaltspunkte zu den Kontaktmöglichkeiten in der Firma selbst zu verankern, damit der elektronische Meldefluss funktionieren kann.

Für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen reicht dem Wohnsitzfinanzamt eine Emailadresse, die keinen persönlichen Bezug haben, jedoch in den Firmenstammdaten eingetragen werden muss, da der Datenversand sonst nicht klappen kann:

Lern-Ware Lexware® firmeninterne Emailangabe fuer Lohnsteuer-Zwecke in den Stammdaten eintragen.

Für Sozialversicherungszwecke muss neben dem eigentlichen Lohnabrechner auch ein direkter Ansprechpartner im Betrieb im Bereich der Stammdaten benannt werden, welcher über den Betriebsdatenaustausch mit der Agentur für Arbeit dann gegebenenfalls Rede und Antwort stehen muss:

Lern-Ware Lexware® Ansprechpartner für SV Zwecke in den Firmenstammdaten einzutragen, um Meldungen elektronisch versenden zu könnnen

Benutzer der Lexware® Lohnbuchhaltung können für die eigene Firma oder für fremde Firmen als deren Dienstleister die Buchführung erstellen. Die Benutzer selbst können über die lexware®-interne Benutzerzuordnung eingetragen und mit Rechten für Firmen und Funktionsaufrufe versehen werden.

Lern-Ware Lexware firmeninterne Ansprechpartner fuer SV-Zwecke in den Stammdaten eintragen.
Lern-Ware Lexware® firmeninterne Ansprechpartner fuer SV-Zwecke in den Stammdaten eintragen.
Lern-Ware Lexware Verwaltung Dienstleister in der Entgeltabrechnung
Lern-Ware Lexware® Verwaltung Dienstleister in der Entgeltabrechnung

Egal ob fremd- oder selbstbestimmt, der eigentliche Nutzer muss sich bis spätestens 31.12.2023 mit seinen Personenstammdaten inklusive Personalausweisnummer als solcher den Sozialversicherungsträgern zu erkennen geben.

Lern-Ware Lexware® Extras -Meldecenter-Sendeassistent Verifizierung aufrufen
Lern-Ware Lexware® Extras -Meldecenter-Sendeassistent Verifizierung aufrufen

Die Benutzerzuordnung für die (Fehl-) Zeiten Anwendung sowie für die Reisekosten-Applikation von Lexware® erfolgt über die Wahl von Programmrechten der Mitarbeiter, die bereits für die Firma laut Benutzerverwaltung tätig sein dürfen.

Lern-Ware Lexware® Mycenter Rechtezuordnung in Lexware® Fehlzeiten sowie darunter als Programmrecht für Reisekostenbuchhaltung von Lexware®

Für das browsergesteuerte myCenter zwecks Erfassung mitarbeiterbezogender (Fehl- oder Projekt) Zeiten und Reisekosten sowie Auslagenersatz gibt es eine zusätzliche Berechtigungsebene in den jeweilig damit befaßten Anwendungen „Fehlzeiten“ und „Reisekosten“. Mehr im Folgenden:


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)