B. TSE-geführte Barkassensoftware muss nach jedem Software-Update eine Meldung ans Finanzamt abgeben

Hier die gesetzliche Grundlage, die als Kassensicherungsverordnung dieses Jahr auch noch Bestimmungen für das Taxigewerbe beinhaltet:

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gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html

Die funktionale Umsetzung ab 2026 in Lexware® Buchhaltung erfolgt über folgende Anleitungen:


Neuerungen 2026 im Bereich Finanz- und Bilanzbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm

A. Einlesen und validieren von E-Rechnungen durch die Finanzbuchhaltung

B. TSE-geführte Barkassensoftware muss nach jedem Software-Update eine Meldung ans Finanzamt abgeben

C. Jahresabschluss für 2025 sowie Jahreskontenaktualisierung Jahresabschluss für das neue Buchungsjahr 2026

D. Wirtschafts-Identifikationsnummer als neues Schlüsselelement in der Finanzamts-Welt wird nach und nach erteilt

E. Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung euBP der Deutschen Rentenversicherung DRV für Lohnprüfungen mit Fibu-Daten spätestens ab 01.01.2027 digital zu erbringen


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)