Lexware® Buchhaltung und Bilanzierung ab 2026- die Neuerungen

Lexware® Finanz- und Bilanzbuchhaltung wird zum Prüfstein für E-Rechnungen von Lieferanten oder sonstigen Rechnungsstellern. Die Validierungspflicht wird umgesetzt.

Ladengeschäfte mit TSE-Barkassen müssen jede Software-Änderung/Aktualisierung an das Finanzamt melden- ein zusatzkostenpflichtiges Mitwirkungs-abonnement beim Middleware Anbieter EFSTA kann helfen.

Die Wirtschafts-IDnr ist in der Verteilung bundesweit begriffen. Sie kann in den Firmenstammdaten erfaßt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert spätestens ab 01.01.2027 euBP-Daten aus der Fibu an.

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Lexware® Anlagenverwaltung ab 2026 inkl. Eigenverbrauch bzw. unentgeltliche Wertabgaben- die Neuerungen

Lexware® Anlagenverwaltung Software sowie der kleine Afa-Rechner mit max 15 Wirtschaftsgütern der Einplatzversionen Lexware® Buchhaltung und Buchhaltung Plus reflektieren auf die sich ständig hin und herwogende Gesetzgebung der Abschreibungsdauern und Abschreibungssätze der Bundesregierung nach formvollendeter Erfassung dieser in den Programmassistenten- auch im und für das Jahr 2026.

Insgesamt mehr als 15 Wirtschaftsgüter abrechnen lassen sich zusammen mit Immobiienwerte samt Grundstücken allerdings erst mit der Einplatzversion „Lexware® Anlagenverwaltung“ oder deren großen Schwester „Anlagenverwaltung Pro“, unabhängig davon ob letzere im Verbund der „Pro/Premium“ Familie integriert ist oder solo zur Verfügung steht.

Ab 2026 gibt es für bewegliche Wirtschaftsgüter, also alles ohne Immobilien, Firmenwerten und sonstigen ideellem Vermögen, wieder die degressive maximal 30% -ige Abschreibung auf den Beschaffungspreis, wenn der Kauf bis 31.12.2027 getätigt wird.

Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge für den Dienstwagenbetrieb dürfen ab 2026 maximal 100.000,00 € kosten, um noch die 1% Regelung in Anwendung bringen zu können. Bedeutet, dass der Dienstwagenfahrer monatlich 1.000,00 € mehr zu versteuern/verbeitragen hat. Der Kreis zu den unentgeltlichen Wertabgaben ist hiermit geschlossen.

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1. Lexware® Buchhaltung mit Grundprinzipien und Methodik softwareübergreifender Art: Lesen, Lernen, Liefern … Lächeln!

Betriebsprüfungsrelevante Belege, Buchführungsregeln, digitale Kontierungsmethoden sowie notwendige Sicherheitseinrichtungen im Barzahlungsverkehr als auch Anforderungen für die Daten- Archivierung sowie deren digitalem Abruf im Rahmen handels- und steuerrechtlicher Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung datenverarbeitender Systeme bilden die Basis und das Verständnis

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Lern-Ware Anlagenverwaltung softwaremäßig erfassen

4. Lexware® Anlagenverwaltung Grundprinzipien und Methodik: Erfassung von Betriebsvermögen: Anschaffen, Aktivieren, Abschreiben… Abwerten!

Die Standardsoftware Lexware® Buchhaltung Plus nutzt einen AFA-Rechner, der maximal 15 Wirtschaftsgüter pro Jahr zuläßt (keine Immobilien). Die Standardsoftware Anlagenverwaltung (mit Immobilien) kann mehr quantitativ und auch qualitativ. Hier wird die Proversion der Anlagenbuchhaltung vorgestellt, welche eine steuerliche und eine handelsrechtliche Buchhaltung über Jahre hinweg mitienander synchronisiert und plausibilisert darstellen kann.

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