1. Lexware® Buchhaltung mit Grundprinzipien und Methodik softwareübergreifender Art: Lesen, Lernen, Liefern … Lächeln!

Es gilt das digitale EVA-Prinzip: ohne Eingabe von Daten keine Verarbeitung, um die Ausgabe von Berichts-Ergebnissen zu ermöglichen. Dieses Prinzip ist als „S“ dem Begriff „GoBD“ hinzugefügt worden, die es schon für althergebrachte Buchführungssysteme gegeben hat: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBDS). DS steht dabei für „Datensysteme“.

Nach wie vor steht die Einhaltung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) für die Ausfertigung und Wahl von Belegen zwecks Dateneingabe an vorderster Front der zu beachtenden Buchhaltungs-Grundregeln. Diese GoBD sind auch steuerrechtlich als Prinzip einer ordentlichen Buchhaltung wieder zu finden. Im nachfolgenden PDF alltagstauglich mit Beispielen aus dem Unternehmeralltag vom Bundesfinanzministerium höchstselbst insgesamt aufgelistet und beschrieben.

Mein Lieblingsbeispiel in dieser finanzamtsrechlichen Beurteilungsgrundlage für Betriebsprüfungssachverhalte steht auf Seite 27, Randziffer 109 als Beispiel 7:

Ab 01.01.2023 sind auch die Bestimmungen der Kassenbuchsicherungsverordnung bei Geschäften mit Barzahlungsverkehr in Form von Ladenkassen einzuhalten. Diese entsprechen o. g. Grundsätzen der GoBDS ergänzt um „Technische Sicherheitseinrichtungen“ (TSE), welche dafür sorgen, dass die Inhalte jeden einzelnen Kassenbons via Internet ins Rechenzentrum eines Fremddienstleisters versendet werden muss, um von dort aus den Daten-Abruf bei Kassenprüfungen durch das Finanzamt für den jeweiligen Betrieb zu gewährleisten:

Letztlich sind auch Adam Riese und Eva Zwerg immer mit von der Partie auf der Bootsfahrt mit den GoBD(S), im Finanzstrom des Belegflusses, da diese Bedingungen -neben der Anwesenheit von Interesse, Fleiß und Geduld- für eine Arbeitsmethode stehen, die allgemeinverständlich und jederzeit nachvollziehbar ist. Wenn nicht- bitte melden!

Mittel der Wahl: Lexware® Software Buchhaltung und Lexware® Anlagenverwaltung

Das Vorhaben, seine Finanz- und Bilanz-Buchhaltung selbst zu erstellen, kann von einem Softwareprogramm, welches die Arbeitsschritte im jeweiligen Betriebsablauf gut darstellt und auch mit Hilfestellungen unterstützt, sehr erleichtert werden: Lexware® Software.

Weist dann bei der Bedienung des Programmes noch eine vertraute Telefonstimme auf Abkürzungen in der Programmautomatik hin und vermeidet Zeitverschwendung durch Abhilfe von landläufigen Fehleingaben, sollte dem guten Gelingen dieses Vorhabens nicht mehr viel im Weg stehen: Lern-Ware Mitarbeiter.

Lexware® Buchhaltung und Lern-Ware Mitarbeiter: auf Dauer Zeitersparnis für Lexware® Kunden!

Hier können Sie die Auflistung aller nacheinander zu tätigenden Eingaben in mehreren Beiträgen augenfreundlich gestaltet aufsuchen:

Lern-Ware Anlagenverwaltung softwaremäßig erfassen
Lexware® Anlagenverwaltung mit steuerechtlichem und handelsrechtlichen Abschreibundmöglichkeiten für langlebige und hochwertige betriebliche Gebrauchsgegenstände

Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)