Lexware® Zeiterfassung über die Lohnapplikation im Kalenderbereich der Monatsabrechung jeden einzelnen Mitarbeiters direkt oder als Datenimport aus der Fehlzeitenverwaltung, die zusammen mit der Reisekostenverwaltung auch vom Mitarbeiter via Internet mittels mycenter rund um die Uhr erreichbar und beeinflussbar ist, sofern mindestens Lohn-und Gehalt Pro vom Betrieb in Anwendung ist
WeiterlesenKategorie: Lohnbuchhaltung
F. 2026 Neuerungen für vorzeitige Beendigung und rechtzeitige Aufnahme einer betrieblichen Altersversorgung
Lexware® Anleitungen zur Abfindung von Kleinstbeiträgen bereits angesparter betrieblicher Alterversorgung, zur Gehaltserhöhung durch Ansparung in betriebliche AV bzw. durch Umwandlung bereits bestehender Gehaltsbestandteile in betriebliche AV mit Zwangsbeiträgen für den Arbeitgeber
WeiterlesenE. 2026 Neuerungen für Beschäftigungen von Altersvollrentnern
Lexware® Beschäftigung von Altersvollrentern oder und Altersrentner, die wegen 1,00 € Verzicht auf monatliche Altersvollrente als Altersteilrentner mit vollen Arbeitnehmerrechten und pflichten weiterhin gelten im Zusammenhang mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung für aufeinanderfolgende Beschäftigungsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber
WeiterlesenD. 2026 Mitarbeiter-Entsendungen ins Ausland mit digitalem Nachweis ab 01.01.2026
Lexware® Entsendung A1 ab Januar 2026 digital zu erstellen
WeiterlesenC. 2026 Neuerungen im Digitalen Nachweisverfahren für Abrechnung von Pflegeversicherungbeiträgen mit oder ohne Elterneigenschaft
Lexware® Programmumsetzung im Bereich der Elterneigenschaft sowie Kinderanzahl unter 26 Jahren für die Berechnung der Abschläge vom Pflegeversicherungsbeitrags
WeiterlesenB. 2026 Neuerungen Digitales Meldeverfahren für Dauer von Krankenhausaufenthalte und Bezugsende (Kinder-) Krankengeld für Arbeitgeber erweitert, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Austausch mit privaten Krankenversicherungen wegen Beitragshöhe für KV und PV über BZSt
Lexware® Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab 2026 mit Empfang von Krankenhausmeldungen für vollstationäre Aufenthalte gesetzlich versicherter Mitarbeiter, ohne digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit Abfrage von privaten KV-Beiträgen für Arbeitnehmer
WeiterlesenA. 2026 Neuerungen Mindestlohn für und mit Minijob-Abrechnungen, neue Untergrenze für Midijobs und Sonderregelungen für die Beschäftigungsdauer von Minijobbern in der Landwirtschaft
Lexware® Programmumsetzung 2026 für Mindestlohn im Bereich der Mini- und Midijob mit neuer Untergrenze für Übergangsbereich, Sonderregelung Saisonarbeitskräfte Beschäftigungdauer in der Landwirtschaft
WeiterlesenLexware® Lohn & Gehalt ab 2026- die Neuerungen
Lexware® Lohn und Gehaltsanleitungen für sämtliche rechtlichen Änderungen ab 2026 mit Bezug auf neue Rechengrößen und Regelwerke des Gesetzgebers bezugnehmend auf
-Mini-, Midijob, Mindestlohn,
-Übergangsbereich,
-neues Digitales Meldeverfahren,
-neues Digitales Nachweisverfahren,
-Mitarbeiter Entsendungen ins Ausland,
-Beschäftigung von Altersvoll- oder Teilrentnern,
-Auflösung von Verträgen zur Betrieblichen Altersversorgung oder deren Neuabschluss,
-Zeiterfassungs-Dokumentationspflichten auch im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit.
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5.1.1.aa Lexware® Lohn ab 2024 Initialisierung Betriebsstätten mit gültigen Betriebsnummern im Lexware® Programm
Lexware® Betriebsstättenassistent weist auf identische Betriebsnummern in der Betriebsstättenverwaltung mit teils historischen Inhalten, die der Anwender in 2024 erst mal nicht selbst ändern kann- Neuanlage einer identischen Firma als Lösungsvorschlag mit dauerhaften Performanceverbesserungen, bis ein Update grundlegend zum Aufräumen der Historie befähigt, wäre eine dauerhaft funktional gute -weil technisch gesunde- Lösung
Weiterlesen5. Lexware® Lohn & Gehalt mit Grundprinzipien und Methodik softwareübergreifender Art: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag… Arbeitsentgelt!
Zeiterfassung, Entgeltberechnung, Berichtsausgabe und Versand der elektronischen An- und Abmeldung von Arbeitsvertragsinhalten mit Lexware® Software im Verbund mit Projektübersichten und Kostenstellen und Kostenträgern für sich selbst bestmöglich nachvollziehen
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