Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5. Lexware® Lohn & Gehalt mit Grundprinzipien und Methodik softwareübergreifender Art: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag… Arbeitsentgelt!

Neben abgabenrechtlichen Erfordernissen (Sozialversicherungen, Lohnsteuer) unterliegen Arbeits- oder Anstellungsverträge auch noch arbeitsrechtlichen Anforderungen, um einen wünschenswerten Ausgleich zwischen arbeitgeberseitigen Belastung der Arbeitskraft und arbeitnehmerseitigen Belohnung der Arbeitsergebnisse in Deutschland herstellen zu können.

Drei verschiedene Ebenen, Arbeitsergebnisse zu entlohnen, sind in Deutschland möglich:

  • Minijob als geringfügig oder kurzfristig auf gewerblicher oder privater Arbeitgeberseite (pauschale Abgaben für SV-Beiträge und/oder Lohnsteuer für Arbeitgeber normaler Weise vorhanden)
  • Midijob als Teilzeitjob mit Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitnehmer bis zu einem festgelegten Monatseinkommen (Lohnsteuerbelastung für den Arbeitnehmer grundsätzlich vorhanden)
  • Maxijob als Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsstelle mit halbiertem SV-Beitrag je Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu einem festgelegten Monatseinkommen (darüber hinaus nur noch Lohnsteuerbelastung)

Arbeitsrechtliche Anforderungen sehen zum einen die Erfassung der getätigten Arbeitszeit für o. g. Jobs vor, zum anderen bestimmen sie einen zu zahlenden Mindestlohn pro Stunde, welcher dafür da sein soll, Arbeitnehmern einen Lebensstandard zu ermöglichen, der ihre „Existenz sichert“.

Das zu vergütende Arbeitsentgelt kann mit seinen verschiedenen Abgabenarten sozialversicherungsrechtlicher Art und lohnsteuerlicher Art bestmöglich an den Entgeltkatalogen der Berufsgenossenschaften definiert werden. Hier die aktuellsten:

5.0. Mittel der Wahl: Lexware Lohn & Gehalt inklusive Fehlzeiten- und Reisekostensoftware

Letztendlich sind die jeweiligen Entgeltarten in der Lohnartenverwaltung von Lexware bereits mit allen Abgabenarten versehen, die herkömmlicher Weise in Frage kommen:

Lern-Ware Lexware® Kategorien von Lohnart

Die Abzüge in den jeweiligen Lohnarten und der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung sowie die Lohnkategorie kann man in Lexware® ausdrucken, um sich zu orientieren:

Lern-Ware Lexware® Lohnartenliste mit steuer- und sv-rechtlichen Abzug sowie Ausweis auf LStB über Datei Drucken sichtbar machen

Datenschutzrechtliche Belange für alle Mitarbeiter finden Sie im Beitrag über Personenmanagement der Warenwirtschaft bzw. in dessen übergeordneter Methodik aufgelistet wieder:

Nachfolgend finden Sie eine Gliederung, die Ihnen die schnellstmögliche und umfassende Einarbeitung in Lohnabwicklungen mit Lexware ermöglichen soll:


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)