Lern-Ware Wissensgrundlagen für Buchhaltung im ordnungsgemäßen Sinne der öffentlichen Ämter

3. Lexware® Kundenmanagement mit Grundprinzipien und Methodik softwareübergreifender Art: Erkennen, Erfassen, Erkunden … Erzielen!

Im Bereich der personengebundenen Datensammlungen über natürliche Personen gelten die Prinzipien der DSGVO für zweckgebundene datenminimierende Erfassung, vor betriebsfremden Zugriff geschützter Archivierung und für die prompte Auskunft des Umfangs an gesammelten persönlichen Daten an denjeinigen Berechtigten, deren Datensammlung im Unternehmen vorliegt, zu beachten.

Jedes Bundesland hat seine eigene Behörde zwecks Einhaltung dieser Prinzipien von allen datensammelnden Stellen. In Niedersachsen finden Sie alle notwendigen Informationen auf den Portalen der Landesregierung mit Hinweis auf die Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Interessante Lektüre an einem verregneten Sonntag, zumindest für mich, wenn direkt auf die Webseite des Landesdatenschutzbeauftragten geklickt wird:

Diese Grundprinzipien werden je nach Applikation in der Lexware® Software entweder in der Zentrale oder in den einzelnen Anwendungen mit einem Aufruf über den Begriff „Extras“ in der Menüzeile thematisiert:


Lern-Ware Lexware®-Software-Standardversion-Aufruf-DSGVO-Belange

Lern-Ware-Lexware® Software Standardversion Aufruf DSGVO-Belange
Lern-Ware Lexware® Software Pro und Premium Aufruf DSGVO Belange

Wenn auf die Zeile, welche hier mit „1“ markiert ist, geklickt wird, können Zugriffsprotokolle ausgegeben werden, die bei einer Betriebs-Prüfung über die bundeslandeigene Datenschutzbehörde vorliegen müssen. Diese Zugriffsprotokolle müssen aber nicht nur die letzten 3 Monate testieren, sondern den gesamten Prüfzeitraum. Also bedarf es eines betriebsinternen Prozesses, diese Protokolle alle 2-3 Monate pro Anwendung zu archivieren:

Auftragsverarbeitungsverträge schließen Sie mit Haufe Lexware GmbH & Co. KG dann ab, wenn Sie zusätzliche Anfragen ausserhalb der Softwarenutzung für die Inhalte in Ihrer Software tätigen, personenbezogene Daten elektronisch aus der Software versenden (müssen) oder Antworten dafür einlesen (müssen).

Im Bereich von Lohnanwendungen z. B. mit dem sozialabgabenrechtlichen Meldecenter (ITSG GmbH) und der softwareeigenen Zeit- und Reisekostenerfassung via Mycenter (Lexware Cloud). Im Bereich der Warenwirtschaft mit dem Aufruf des DHL-Portals (Lexware adress-check und Lexware poststelle) , um Adressen zu überprüfen oder Postentgelte zu zahlen. Oder um mobil auf Ihre Warenwirtschafts-Daten, die in die Lexware® Cloud (Lexware mobile) vom Lexware®-Nutzer hochgeladen wurden, zugreifen zu können.

Hier die die derzeitige Übersicht an möglichen AVV mit Haufe-Lexware GmbH &Co. KG:

Lern-Ware Lexware® Übersicht aller zur Zeit (April 2023) möglichen AVV mit Haufe-Lexware GmbH & Co KG im Rahmen vom Versand oder Empfang Daten natürlicher Personen bei allen Software-Applikationen der Financial Office Versionen

Mittel der Wahl: Lexware® Warenwirtschaft mit Zusatztools oder Zusatzsoftware

Im Bereich des Kundenmanagements, bzw. der Lieferantenverwaltung, kann über die Lexware® Warenwirtschafts-Anwendung, Pro und Premiumversion vorausgesetzt, mittels Erfassung in den jeweiligen personenbezogenen Stammdatensätzen eine Kunden- bzw. Lieferantenmappe gepflegt und ausgelesen werden.

Diese Mappen beinhalten zur Zeit eine einseitig auf Versand mittels Outlook, Thunderbird, Tobit ausgerichteten Emailkommunikationsweg. Andere Kommunikationsarten- Telefon, Fax, Fazits persönliche Treffen, Emaileingang- können dort manuell erfaßt werden. Eine Dokumentenablage (Bilder, Excel, Word, PDF, Emaileingang) in der Mappe oder in für diesen Kunden zugeordneten Projekten ist manuell ebenfalls möglich und unter den normalen Voraussetzungen einer zentralen Datenablage zwecks Einsicht von allen Arbeitsplätzen, brauchbar.

Lexware® Warenwirtschaft mit Hilfestellungen von Lern-Ware Mitarbeitern

Braucht oder will der Betrieb mehr Informationen bequemer eingeben oder umfassender aufrufen, benötigt diese Betrieb entweder Zusatztools vom Kooperationspartner oder ergänzend eine vollständige CRM Software, die die Datenbank nach den betrieblichen Informationsbedürfnissen füllt und auswerten kann. In letztem Fall ist die COBRA Software zu nennen. Falls das dann immer noch nicht ausreicht, zu umständlich und zeitfressend sein sollte, liegt der Gedanke an einem kompletten Umzug der Betriebsdaten in eine funktionsreichere, zeitsparend konstruierte und einstellbare Software nahe.

Daher hier mehr dazu:


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)