2024 Lexware® Kauf-Software Update-Neuerungen im Programm mit einer Liste von bemerkenswerten Gesetzesaktualisierungen ab 2024

  1. Neuerungen 2024 im Bereich Technik als Umsetzung im Lexware® Programm
  2. Neuerungen 2024 im Bereich Finanz- und Bilanzbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm
  3. Neuerungen 2024 im Bereich Anlagenbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm
  4. Neuerungen 2024 im Bereich Lohnbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm
  5. Neuerungen 2024 im Bereich Warenwirtschaft als Umsetzung im Lexware® Programm

Ihre Downloadlinks finden Sie unabhängig vom Inhalt Ihrer Software alphabetisch nach Produktnamen sortiert auf- Ihre neue Lizenznummer müsste auch in Ihrer 2023er Software im Bereich Service und Support bereits gelistet sein:

Aus rechtlichen Gründen bitte den folgenden Textstrang in die Adresszeile einer neuen Seite Ihres Browser kopiert einsetzen, um den weiterführenden Inhalt zu sehen- vielen Dank:

www.lexware.de/update/

Bitte klicken Sie unten auf die Links in den Titelüberschriften, um zu den Einzelheiten der Neuerungen für 2024 seitens Lexware® oder von übergeordneter Stelle (Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Ministerien) zu gelangen- Danke!

Neuerungen 2024 im Bereich Technik als Umsetzung im Lexware® Programm

Kontrollieren Sie bitte vorab Ihre Hardware-Ausstattung und sonstigen Systemvoraussetzungen darauf, ob diese ab Mitte 2024 noch seitens Lexware® Software bedient werden können. Hinweise bei der Installation zu Optimierungen werden seitens des Installationsprozesses gegeben:

Lexware® Financial Office Plus 2024- Windows Betriebssystem 64-Bit Variante ab Mitte des Jahres fortan in Benutzung

Betroffen sind insbesondere die Einplatzversionen der roten Reihe, welche in der Kompaktversion „Lexware Financial Office Plus'“ benannt sind. Dort ist der Wechsel des Betriebssystems von der 32-Bit Version auf die 64-Bit Version zu Mitte des Jahres 2024 nötig.


Neuerungen 2024 im Bereich Finanz- und Bilanzbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm

Die Anforderungen laut den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung seit 2019 vom Bundesfinanzministerium auch für den Betriebsprüfungsumfang festgeschrieben und in einer Verfahrensdokumentation mündend, bleiben wie gehabt erhalten.

Sind Sie schon darauf eingestellt?

Ziel der Erstellung und Annahme von X-Rechnungen/ZUGFerd Belegen ist, die umsatzsteuerlichen Wanderwege zwischen Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerzahlung von staatlicher Seite bestmöglich im Blick haben zu können und die Steuerbürger, die pflichtwidrig Steuerbefreiungen bzw. unzulässige Steuerminderungen im EG-Binnnemarkt oder auch nur bundesweit elektronisch beantragen, zu erwischen und zur Zahlung aufzufordern. Steuerbetrug soll von vornherhein vermeidbar sein. Zumindest bei der Umsatzsteuer ab 2027. Mehr unten bei der Warenwirtschaft.


Neuerungen 2024 im Bereich Anlagenbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm

Der kleine AFA-Rechner mit maximal 14 neuen Wirtschaftsgütern im Jahr aus der Einplatzversion kann noch von der Einplatzversion der Software Anlagenverwaltung und der Anlagenverwaltung als Dreiplatzversion mit egal wie vielen Anlagegütern (auch Immobilien), zusätzlichen Abschreibungsmethoden sowie Darlehensforderungen ergänzt werden.

Auf Seiten 9- 10 des Monatsberichts vom Bundesfinanzministerium finden Sie die Erhöhung der Betragsgrenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000,00 € pro Stück (noch mit 800,00 € im Gesetz verankert, kommt unter Umständen rückwirkend, da Bundesrat Ende Dezember 2023 Vermittlungsausschuss angerufen hat) genauso wieder wie die zeitlich begrenzte Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Immobilien.

Um 10 % wird die Höhe des Investitionsabzugsbetrags (max 200.000,00 € insgesamt auf vier Wirtschaftsjahre verteilt), für Betriebe, deren Gewinn 2.200.000,00 € pro Jahr nicht überschreitet (ohne vorherigen Abzug der Sonderabschreibung) mit 50% ab 2024 zugelassen, wenn die Investition in den nachfolgenden zwei Geschäftsjahren nach Gewinnminderung getätigt wird. Und auch nur, wenn die Gewinnermittlung und deren Zusammensetzung elektronisch ans Finanzamt gemeldet wird (§ 7g EStG (1) S.2). Letzteres ist bereits gesetzesrelvant wiederzufinden.

Wieviel Übersicht brauchen Sie, um Ihren Anlagespiegel jährlich rhytmisch korrekt mittels Einnnahmenüberschuss-Rechnung oder E-Bilanz elektronisch zu versenden?


Neuerungen 2024 im Bereich Lohnbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm

Am turbulentensten ist es am Jahresende und Jahresanfang immer für und mit Mitarbeiterbelangen- die aufpoppende Lexware® Liste aus der Dezember- Lohnabrechnung, falls nicht rechtzeitig auf „Drucken“ bei Ihnen geklickt, hier zum erneuten Download parat, bitteschön:

Auch 2024 kommen -mal wieder- zusätzliche Anforderungen auf Ihren Lohnbuchhalter zu. Egal, ob neue Lohnfortzahlungsfehlzeiten bei Kindgeburt eine Rolle spielen (können) oder die eAU auch für Krankenhausaufenthalte angefordert werden muss.

Mehr im Beitragsaufruf- besonders interessant für Familienbetriebe mit Bezug auf das Verfahren der Berliner Clearingstelle für die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung konzentriert auf im Betrieb mitarbeitende Angehörige…


Neuerungen 2024 im Bereich Warenwirtschaft als Umsetzung im Lexware® Programm

Die Warenwirtschaft als Motor unserer eigenen betrieblichen Geldmaschine und damit als Zahnrad im Kreislauf der Gesamtwirtschaft wird – von Staats wegen -immer durchsichtiger und durchlässiger. Der Zwang für den digitalen Empfang von E-Rechnungen von Firmenkunde an Firmenkunde als Programmfunktion in der Finanzbuchhaltung ist Realität ab 2024 (siehe oben im Bereich Finanzbuchhaltung). Ab Januar 2026 spätestens (für alle Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 €- alle anderen ein Jahr später) sollte dieser auch für den Empfang von Ihrem Finanzbuchhalter genutzt werden. Mehr oben und unten von der IHK München. Grundsätzliches Ziel dabei ist, Umsatzsteuerbetrug in der EU und Deutschland zu bekämpfen. Vater Staat braucht Geld.

Aus bürokratischen Vereinfachungsgründen zwecks (einseitiger) Entlastung der öffentlichen Hand werden ZUGFerd- oder X-Rechnung für Aufträge, die von Staats wegen an Privatbetriebe vergeben werden, schon seit 2020 von den Privatunternehmen erstellt. Vater Staat hat Personalengpässe.

Alle Rechnungsstellungen über der Gesamtsumme von 250,00 € sollen ab 2025 als elektronischer Datensatz nicht nur zwischen Amt und Handwerker, Dienstleister bzw. Handel versendbar sein, sondern ebenso im Handel, dem Dienstleister und Handwerk untereinander- im Firmenkundengeschäft (betriebsprüfungsfreundlich, gelle!). Es wird eine zentrale Durchlaufstelle auf Staatseite geben, in der der Inhalt des Rechnungsversands mit dem Inhalt des Rechnungsempfangs abgeglichen werden wird. Vater Staat braucht „vertrauenswürdige gewerbliche oder freiberufliche Umsatz-Steuerzahler“.

Rechnungen an Privatleute sind davon nicht betroffen, die haben ja schließlich kein Haushaltsbuch, welches E-Rechnungen empfängt und dann mit einer privaten Zahlungsverkehrssoftware bezahlen läßt. Als Endkonsument am Ende der Wertschöpfungskette stehen alle Endverbraucher sowieso als finale Be-Zahler der Umsatzsteuer seit ehedem zur Verfügung.

Ausserdem gilt dort das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit der zweijährigen Aufbewahrungspflicht von Rechnungen für Handwerk und Haushaltsdienstleistungen kombiniert mit dem einkommensteuerlichen Abzugsrecht für diese Art von Bezahlungen begrenzt auf einen jährlichen Maximalbetrag dafür (§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen). Über Rechnungen der Lexware® Warenwirtschaft und Faktura+ Auftrag wird bei den richtigen Einstellungen sodann der abzugsfähige Lohn-Anteil für Privatkunden zum Ausdruck gegeben. Barzahlung schließt das Steuerabzugsprivileg aus.

Hier das Prinzip E-Rechnung für Deutschland vom Bundesministerium des Innern und der Heimat bestmöglich erklärt.

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www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/

Nachfolgend die E-Rechnungs-Vorgaben laut den europäische Vorschriften gemäß „VAT in the Digital AGE“ (ViDA), eingerahmt im Dokument der IHK München in einen Zeitplan von 2025-2027 für das Firmenkundengeschäft, zuzüglich der programmbezogenen Anleitungen in Lexware® Warenwirtschaft oder Faktura, die es für Sie unter Umständen zu nutzen gilt:

Alles andere Neue von Lexware® für 2024 für die WAWI oder Faktura bitte dem Link oben in der Überschrift entnehmen.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)