1.3.1. Lexware® Buchhaltung: Berichte/Listen aus oder mit Buchungsvorgängen mit Stapel und /oder Journal

Für die interne Selbstkontrolle und dem notwendigen Elsterversand von Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen (ab Plusversion), Zusammenfassender Meldung (ab Proversion) sowie die Bekanntgabe des Jahreserfolgs mittels EÜR oder Bilanz (jedwede Version) ans Finanzamt (für Bilanzierer auch an den Bundesanzeiger) können und müssen die im Menüpunkt „Berichte“ aufzurufenden Konten- und Saldenübersichten sowie Gewinnermittlungen genutzt werden.

Lern-Ware Lexware® EÜR Berichte- lila markierte ab Plusversion (Umsatzsteuererklärung), bzw. Proversion (zusammenfassende Meldung und alle weiteren lila markierten Berichte) verfügbar, rot markierte nur für Beraterversionen von Lexware® (Büroservice komplett oder neue Steuerkanzlei) aufrufbar
Lern-Ware Lexware® Berichtsmöglichkeiten für Bilanzierer, Farbmarkierungen wie oben, nicht alle Auswertungen sind in allen Lexware® Versionen vorhanden

Diese im Format von PDF, auf Papier, via Excel® oder Word® bzw. als txt-Datei ausgebbaren Berichte werden von den Listenerstellungen, die laut Hauptnavigation anwählbar sind, ergänzt. Letztere sind ebenfalls über MS-Office Produkte® oder als Screenshot etc. abspeicherbar.

Lern-Ware Lexware® gelb markierter Bereich gibt Listen aus, deren Zeilen mit einem Rechtsklick auf die Zeile via Untermenü bearbeitbar sind

Die OP-Aufrufe aus der Hauptnavigation für die Klärung (Löschung) und Erfassung von Zahlungen der Offenen Posten im Aufwand und Ertrag sind zusätzliche Buchungsmasken, die in die Personenkonten und Finanzkonten/ Interimskonten unter Umgehung anderer Buchungsmasken buchen, aber auch dafür zuständig sein können, Offene Posten, die nicht mehr offen, sind, auf „Null“ zurück zu setzen. Funktioniert bei den Debitoren aber nur bei sollversteuerten Umsätzen, bei den Kreditoren egal welche Umsatzbesteuerung in den Firmenstammdaten eingetragen ist.

Der im Bild oben rot markierte Import von Buchungsdaten bezieht sich auf noch in Wartestellung erfasste DATEV®-Buchungssätze, welche auf ihr finales Schicksal warten.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)