Lern-Ware Anleitungen Finanz- Bilanzbuchhaltung

1.1.1. Lexware® Buchhaltung: Steuerrechtliche Stammdaten Firma, Benutzer, Gewinnermittlungsart

Für Betriebe fast jeder Größenordnung ist die Finanzbuchhaltung von Lexware® gut geeignet, alles gesetzlich Notwendige in Datenmasken zu erfassen und aus diesen heraus auch elektronisch an die jeweiligen Ämter zu senden. Ganz abgesehen vom betriebswirtschaftlichen Überblick, der selbst und ständig geschaffen, kurzfristig zur Verfügung stehen kann.

  1. Stammdaten Firma- Schnellklick
  2. Gewinnermittlungsmethode-Schnellklick
  3. Benutzer-Schnellklick

Die Lexware® Finanzbuchhaltung fängt mit folgenden Schritten alle notwendigen Betriebsdaten für die Berichte ans Finanzamt und den Bundesanzeiger ein:


1.0. Finanzbuchhaltung mit Lexware® Software-Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe der Daten, ein Überblick:

1.1.1. Lexware® Buchhaltung: Beginn der Dateneingabe

1.1.1.a. Buchhaltung: Stammdaten Firma

Um Buchungen mit Lexware® Software durchführen zu können, müssen notwendige Rahmenangaben mit Bezug zu

Firmenangaben mit Bezug zur

  • Steuernummer inklusive Angabe der Gewinnermittlungsart für Einiommensteuer oder Köperschaftsteuer samt Angabe zum Berichtszeitraum des Wirtschaftsjahre (als normales Kalenderjahr oder abweichend),
  • Finanzamt inklusive Abgabezeitraum der Umsatzsteuervoranmeldung samt Angaben zum Umsatzsteuerverfahren zwecks Ermittlung der Zahllast aus den getätigten Buchungen,
  • Handelsregister (sofern dort eingetragen) inklusive Art der Gesellschaftsform bzw. der Einzelunternehmung
  • Gläubiger-ID bei der Bundesbank (sofern Lastschrifteinzug vorgesehen),
  • Umsatzsteuer-ID (sofern keine Klein-Unternehmerschaft oder umsatzsteuerfreie Erwerbszwecke vorliegen)
  • DATEV-Angaben für dienstleistende Steuerberater zwecks Übernahme der Buchungsdaten für den Jahresabschluss inklusive Meldungen für EÜR oder Bilanz/unterjährige oder finale Umsatzsteuermeldungen
Lern-Ware: Lexware® Beispiel der notwendigen Eingaben laut Firmenassistent für Standard und Plus

Anders als die Wahl der Umsatzbesteuerung, die auf Antrag beim Finanzamt vorerst auf „keine“ oder „IST-besteuerung“ gestellt werden kann, wenn bestimmte Umsatz- und Gewinngrößen voraussichtlich unterschritten werden. Werden diese Größen dauerhaft überschritten, wendet sich Ihr örtliches Finanzamt ohnehin an den Gewerbetreibenden, um die „SOLL-“ Besteuerung ab einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr zu fordern. Diese Änderung ist in der laufenden Buchführung eintragbar.

1.1.1.b Buchhaltung: Gewinnermittlungsmethode wählen

Wichtig zu erkennen ist, dass die Wahl der Gewinnermittlungsart unabänderlich für die Eingaben in dieser Lexware® Firma für die Dauer der damit zu tätigenden Buchhaltung ist. Diese ist – genau wie die Wahl zur Umsatzbesteuerung- für neugegründete Firmen vorab über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Elsterportal der Finanzverwaltung je nach Firmenzusammensetzung und Rechtsformart anzugeben:

Lern-Ware Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ertragsteuern Umsatzsteuer im Elster Portal nutzbar
Lern-Ware Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ertragsteuern Umsatzsteuer im Elster Portal nutzbar

Die Änderung der einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsart von EÜR auf Bilanz oder umgekehrt ist in einer laufenden Lexware® Buchhaltungsdatenbank (also Firma oder Mandant) nicht umkehrbar. Da bedarf es der Neuanlage einer weiteren Firma. Die „veraltete“ müsste dann einen etwas andere Benennung in den Stammdaten erhalten, damit die Neue den rechtlich korrekten weiter führen kann. Zwei Firmen mit identischer Bezeichnung können aus Gründen der Datenintegrität zur Zeit nicht parallel in Lexware® Software existieren.

1.1.1.c Buchhaltung: Benutzer verwalten

Die Zuordnung von Mitarbeitern als Benutzer mit der Berechtigung Dateneingaben in Lexware® zu tätigen, bzw. aus dieser Software als Bericht/Auswertung zu lesen oder in verschiedenen Formaten zu exportieren, entscheidet sich durch die Nutzung der programminternen Benutzerverwaltung. Diese kann im Menüpunkt „Extras“ , je nach Version in der Zentrale oder in der Applikation an sich zu finden, an- bzw. abgeschaltet sein oder werden.

Ist sie zu Beginn der Dateneingabe angeschaltet, hat immer der Benutzer SUPERVISOR allumfängliche Rechte und zu Anfang kein Passwort vergeben.

Lern-ware Lexware® Financial Office Plus Extras Benutzerverwaltung in der Zentrale der Software.jpg
Lern-ware Lexware® Financial Office Plus „Extras Benutzerverwaltung“ in der Zentrale der Software
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Lern-ware Lexware® Financial Office Plus Extras Benutzerverwaltung Voreinstellung

Sollte das Passwort für diesen oder andere Benutzer vegessen worden sein, bedarf es eines Anrufs bei der Lexware® Hotline und des Vorlegens eines Kaufbelegs, um ein tagesaktuelles Passwort erhalten zu können. Das kann dauern. Daher bitte eine abgesicherte Passwortgreifbarkeit bei der Benutzeranlage oder bei der Vergabe eines für den SUPERVISOR walten lassen. Die Buchstaben des Benutzerwortes „SUPERVISOR“ sind immer groß zu schreiben.

Benutzerverwaltung in Lexware® Netzwerkversion nutzen, um über Passwörter Missbrauch zu vermeiden
Lern-Ware Lexware® Benutzerverwaltung unter „Extras“ bei Netzwerkversionen mit detaillierteren Freigaben oder Sperren je Funktionsebene als in der Einplatzversion einstellbar
Lern-ware Lexware® Financial Office Pro und Premium Extras Benutzerverwaltung

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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)