1.2.3. Lexware® Buchhaltung: Online Banking Abruf und Kontierung für Betriebe mit Offener Postenverwaltung

Der Zahlungsverkehr in Lexware® Software kann entweder direkt von einem Finanzkonto mittels Home Banking Interface und einem Sicherheitsmedium Ihrer Wahl Lastschrifteinzüge und Überweisungen ausführen sowie Kontoauszüge abholen und die dort vorhandenen Bankumsätze mit den Offenen Posten in Lexware (halb-) automatisch oder manuell abgleichen oder indirekt, mittels einer Sepa-Datei ein Banking Portal oder eine zusätzliche Zahlungsverkehrssoftware nutzen (Sfirm® oder VRNet®).

Lern-Ware Lexware® Verwaltungsmöglichkeiten und Zahlungsausführungen für das blau unterlegte Bankkonto bei Bedarf- wenn „weiter“ geklickt wird

Um die verschiedenen Funktionalitäten des Onlinebankings in Lexware® nutzen zu können, bedarf es einiger Vorbereitungen im Homebanking Interface von Windows und auch in Extras-Optionen-Zahlungsverkehr. Beim Einzug von Lastschriften muss die Firmenverwaltung noch mit der Gläubiger-ID der deutschen Bundesbank und die Kunden mit Sepa-Lastschriftmandaten, die aktiv gestellt sind, versehen werden.

Darüber hinaus bedarf es der Einstellung von korrekten Zahlungsbedingungen, damit im Onlinebankingverfahren bei Lieferanten der korrekte Skontoabzug berechnet wird, ohne dass der Betrag dafür manuell von Ihnen in der Maske angepaßt werden muss. Diese Angaben sind in den Stammdaten des Lieferanten im Bereich „Zahlungsbedingungen“ einzutragen. Das gleiche Vorgehen gilt für Kundenstammdaten, die ebenfalls bei Lastschrifteinzug Skontoabzug erhalten sollen.

Die Nutzung der Kontoauszugsabgleich finden Sie dann im folgenden Beitrag aktuell beschrieben:

Zu beachten ist, dass die Abholung von Kontoauszügen von allen PCs, die mit einer Lexware® Datenbank arbeiten, erfolgen kann. Diese Daten werden dann allen Mitarbeitern über die Onlinebanking Buchungsmaske vor Augen geführt. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass das Abholdatum, das bei Aufruf zu sehen ist, auf allen PCs auch identisch ist. Sonst gibt es Falsch- oder Doppelerfassungen. Also am einfachsten immer nur einen PC die Abholung durchführen lassen, damit alle anderen dann via Onlinebanking-Buchungsmaske arbeiten können:

Lern-Ware Lexware® Aufruf des Abgleichs mit Online Kontoauszug auch nach Beenden der Zahlungsverkehrsmaske möglich

Eine zeitlich effiziente(re) Methode, Bankkontoauszüge zu buchen, funktioniert einwandfrei über die Einnahmen-Ausgaben-Buchungsmaske bei Lexware®. Mit mehr Freiheiten bei der Splitterfassung und auch bei der Wahl der Offenen Posten auf einen Schlag als bei der Onlinebanking Buchungsmaske. Mein Erfahrungsstand besagt, dass ich mit Onlinebanking Kontoauszugsabgleichen nur dann effizienter arbeite, wenn wirklich die Buchungstexte aus Lexware®, die in den Offenen Posten auf Ausgleich oder in den Buchungsvorlagen auf Ausgleich warten, zu 100 % identisch mit den Angaben laut Kontoumsatz auf dem Bankkonto sind. Viel Erfolg!


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)