In den folgenden Beiträgen gehe ich auf die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen mit Bezug auf die technische Umsetzung in den Programmfunktionalitäten der Lexware® Lohn- und Gehaltssoftware für Desktop Kaufversionen ein.
Hier der Überblick im Detail zum Klicken in die jeweiligen Beiträgen bei Interesse Ihrerseits:
D. 2026 Mitarbeiter-Entsendungen ins Ausland mit digitalem Nachweis ab 01.01.2026
E. 2026 Neuerungen für Beschäftigungen von Altersvollrentnern
Die Übersicht über die gesamte Rechtslage erhalten Sie von der AOK bei Bedarf:
Einen Überblick über alle rechtlichen Änderungen im kommenden Jahr gibt meines Ermessens nach die AOK, als Gesundheitskasse des öffentlichen Rechts via folgenden Webseitenbeitrag:
Aus rechtlichen Gründen bitte den folgenden Textstrang in die Adresszeile einer neuen Seite Ihres Browser kopiert einsetzen, um den weiterführenden Inhalt zu sehen- vielen Dank:
www.aok.de/fk/jahreswechsel/
www.aok.de/fk/jahreswechsel/sv-beitraege/
Die funktionale Umsetzung ab 2026 in Lexware® Lohn- und Gehalt erfolgt über folgende Anleitungen:
Am turbulentensten ist es am Jahresende und Jahresanfang immer für und mit Mitarbeiterbelangen- die aufpoppende Lexware® Liste aus der Dezember- Lohnabrechnung, falls nicht rechtzeitig auf „Drucken“ bei Ihnen geklickt, hier zum erneuten Download parat, bitteschön:
Alle die Neuerungen, die 2025 Thema waren, sind es auch jetzt noch. Bitte werfen Sie einen Blick zurück ins alte Jahr:
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)
(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)