Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.2.1. Lexware® Lohn und Zeit: Lohnerfassung über Standardlohnarten, eigene An- und Abwesenheitszeiten und eigene Lohnarten, Zeiterfassung über Arbeitszeitschemata vorbereiten, Urlaubsgruppen definieren

Standardlohnarten in Lexware® Software können über die Lohnartenverwaltung eingesehen und über Datei-Druck ausgegeben werden. Mit all ihren Eigenschaften und Einbettungen in das Abgabenpflicht mit Bezug auf Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht.

Lern-Ware Lexware® Lohnartenliste ausdrucken- über diesen Aufruf funktioniert es

Eigene Lohnarten anzulegenoder bestehende System-Lohnarten für eigene Lohnart- zu kopieren, funktioniert in Lexware auch. Aufzupassen ist allerdings die Wahl der Eigenschaften (Steuerfreiheit, Sozialversicherungsfreiheit, Zugehörigkeit zu Arbeitslosengeldgrundlagen) dieser Entgelte mit Bezug auf die Berufsgenossenschaftswirkung und der Zuschlagswirkung bei Sonn-,Feiertags- und Nacharbeit laut Anleitung abzuarbeiten, damit am Ende das korrekte Ergebnis bezahlt werden kann. An den Mitarbeiter, ans Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger:

Sobald die Firmen-, Krankenkassen-, Berufsgenossenschafts- und Mitarbeiter-Stammdaten eingestellt sind, kann über den Button „Lohndaten“ oder den anderen Button „Beitragsnachweise erstellen“, die Erfassung der Entgeltbestandteile laut Navigationsleiste in dem Monatsabrechnungsassistenten erfolgen:

Lern-Ware Lexware® Navigationsleiste in der Monatsabrechnung in der Gesamtübersicht nutzen, um Entgeltbestandteile auszuwählen- in der Liste rechts dann die Wahl der benötigten Lohnarten über „Lohnarten ein-/ausblenden“ sichtbar machen

Persönlich bedingte Abwesenheiten für Urlaub und Mutterschutz sowie Elternzeit

oder wegen Krankheit, Berufsunfall, Kindkrankenpflege

werden ebenfalls in der Fehlzeitenrubrik der Navigationsleiste über die dafür vorhandenen „Stifte“ ausgewählt. Allerdings kommen noch Zusatzeingaben zum Tragen, wenn Erstattungsanträge bei Krankheit oder Berufsunfall bzw. Krankengeldinformationen an die Krankenkasse bei Kindkrankheit eine Rolle spielen sollten. Details oben im roten Link zum Aufruf parat liegend.

Sofern die Softwarevariante „Fehlzeiten“ zusätzlich in Gebrauch ist, wird analog dort im Kalendarium des Mitarbeiters ebenfalls mit den bunten Markern, die nur in dieser Softwareart erlauben, eigene An- und Abwesenheitszeiträume zu gestalten, der Eintrag abrechnungswirksam für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie den Sozialversicherungsträgern vollzogen.

Sie können diese zusätzliche Software „Fehlzeiten“ im Programmpaket der Pro und Premiumversionen auch inaktiv setzen, wenn Sie lieber direkt in der Lohnbuchhaltung die Fehlzeitenverwaltung (ohne Eingabemöglichkeit eigener Zeitarten) in Anspruch nehmen möchten.

Krankheitsbedingte Unterbrechungen ziehen zudem gegebenenfalls noch Erstattungsanträge der fortzuzahlenden Entgelte für den Betrieb nach. Oder einen Krankengeldanspruch für den Mitarbeiter, dessen Kind krankheitsbedingt betreut werden muss.

Betriebliche oder gesamtwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen, die zur Quarantäne von Mitarbeitern (und oder deren Kinder) führen, bedingen nicht nur einen Fehlzeiteneintrag sondern auch einen Erstattungsantrag an eine Behörde, um die gesondert zu ermittelnde Lohnfortzahlung dafür bezahlt zu erhalten.

Betriebswirtschaftliche Engpässe bei der Auftragslage, witterungs- oder pandemiebedingt, werden über Kurzarbeits-Regelungen überbrückt. Persönlich bedingte Abwesenheit wie Krankheit oder gesellschaftlich vorhandene Feiertage während der Kurzarbeit sind ein Thema für sich und werden über diese Anleitungen klar verständlich:

Noch Fragen? Oder lieber erst mal in den Anleitungen schmökern? Was trifft momentan auf Ihre Situation zu? Gutes Gelingen!


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)