Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.1.1.b.lw65 Lexware® Verwaltung Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen, U1 und U2 vollständig erfassen


Welche Version von Lexware® Lohn nutzen Sie?

Schnelleinstieg 2024 in die Lohn und Zeitsoftware von Lexware® Software Redaktion vorab:

Versionsübersichten Lexware® Lohn und Gehaltsoftware:

Die Einplatzversionen bieten den Einzelzugriff auf alle Programme, wenn diese auf nur einem PC installiert sind. Paralleles Arbeiten funktioniert nur dann, wenn die verschiedenen Anwendungen auf unterschiedlichen PCs installiert sind.

Buchungslisten von Reisekosten- und Fehlzeitensoftware können bei beiden Platzangeboten (ein PC oder mehrere) manuell ex- und in die Lohnbuchhaltungssoftware implementiert werden:

Die Dreiplatzversionen– um zusätzliche Lizenzen erweiterbar- sind als Netzwerkanbindung mit einer zentralen Datenbank, die normaler Weise auf einem Server installiert wird, aber auch auf technisch ausreichenden EinzelPC sinnvoll eingesetzt werden kann, ausgestattet.

Sie funktionieren je nach Betriebsbedarf auch als Einplatzversion, können aber mindestens 3 zeitgleiche Zugriffe auf die Datenbank von PCs oder Notebooks, die im gleichen Netzwerk vorhanden sind, ermöglichen.

Als Premiumversion integriert die Lexware® Lohnsoftware von vornherein die Fehlzeiten Pro und Reisekosten Pro Software in einem Gesamtpaket mit 5 zeitgleichen Zugriffen- ab 2024 ist der vierte Zugriff über das myCenter allerdings zusatzkostenpflichtig.


Themenstellung für individuelle Selbsthilfe hier:

Krankenkassenverwaltung, Umlagekassen, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag, E-Service Lexware®

Noch mal zur Erinnerung: Krankenkassen und Berufsgenossenschaften werden betriebsstättenabhängig geführt und benötigen dafür unter Umständen auch die Betriebsstättenverwaltung von Lexware® Lohnsoftware

Hier die die personenabhängigen Einträge für Ihre Mitarbeiter mit Bezug auf die Zusatzbeiträge für Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie dafür abrechnen müssen, sowie Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bei Elternschaft:

Hier ein kostenpflichtiger Zusatzservice von Haufe-Lexware®, den Sie nur direkt dort kaufen und im Programmaufruf dann beanspruchen können:


Sollten Ihnen diese Anleitungen nicht genügen, rufen Sie uns bitte zu unseren Supportbedingungen an:

05143 6690098 oder via mail: Mailanfrage Lern-Ware