Die Erstellung und der Versand von euBP -Daten aus der Finanzbuchhaltung für lohnbuchhalterische Zwecke ist nur dann möglich, wenn Sie nicht nur die Lohnabrechnung sondern auch die Finanzbuchhaltung mit Lexware® Software durchführen.
Hier die Gesetzesgrundlage:
Aus rechtlichen Gründen bitte den folgenden Textstrang in die Adresszeile einer neuen Seite Ihres Browser kopiert einsetzen, um den weiterführenden Inhalt zu sehen- vielen Dank:
deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP/euBP.html
Bis zum 31.12.2026 kann auf formlosen Antrag mit der jeweiligen Betriebsnummer des Unternehmens aus der Lohnabrechnung eine Befreiung für die digitale Abgabe bei der DRV formlos beantragt werden.
Neuerungen 2026 im Bereich Finanz- und Bilanzbuchhaltung als Umsetzung im Lexware® Programm
A. Einlesen und validieren von E-Rechnungen durch die Finanzbuchhaltung
B. TSE-geführte Barkassensoftware muss nach jedem Software-Update eine Meldung ans Finanzamt abgeben
Alle die Neuerungen, die 2025 Thema waren, sind es auch jetzt noch. Bitte werfen Sie einen Blick zurück ins alte Jahr:
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)
(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)