Lern-Ware Anlagenverwaltung softwaremäßig erfassen

4. Lexware® Anlagenverwaltung Grundprinzipien und Methodik: Erfassung von Betriebsvermögen: Anschaffen, Aktivieren, Abschreiben… Abwerten!

Die Notwendigkeit zum Ausweis von Betriebsvermögen und dessen Wert zum Jahresende trifft jede Art von Gewinnermittlern, egal ob Einnahmen-Überschuss nach Ein- und Auszahlungsbeträgen den Jahreserfolg bestimmt oder die doppelte Buchhaltung das Jahresergebnis unter Zuhilfenahme von Kunden- und Lieferantenkonten sowie Warenendbeständen bestimmt.

Im Anlagespiegel dokumentiert sich der Anfangs-, der Abschreibungs- und auch der Restwert für alle Einkäufe von Gebrauchsgegenständen zeilenweise je Gegenstand oder als Summe gleichartiger Gegenstände, die den Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen und damit im Laufe ihrer Nutzungszeit sich selbst und auch ihren ursprünglichen Anschaffungspreis „verbrauchen“.

Die steuerrechtlich berücksichtigungsfähige Länge der Nutzungszeiträume je Wirtschaftsgut gibt das Bundesministerium für Finanzen bekannt. Diese Nutzungsdauern können gegebenenfalls wegen technischer vorzeitiger Abnutzung, Verlust des Wirtschaftsguts durch Elementarschäden abgekürzt werden. Es gibt AFA-Tabellen mit Nutzungsdauern für verschiedene Branchen mit speziellen Wirtschaftsgütern neben der AFA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter:

Mehr dazu auf:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

Der im Wirtschaftsjahr bezahlte Aufwand der für „geringwertig“ befundenen Wirtschaftsgüter muss auch in Summe tabellarisch in diesem Überblick nachvollziehbar sein. Nach §6Abs. 2EStG liegt die betragsmäßige Grenze zur Vollabschreibung des Betrags im Wirtschaftsjahr des Kaufs (auch noch 2023) bei netto 800,00 € ohne USt, wenn USt zu zahlen ist, mit USt, wenn es sich um Betriebe ohne Vorsteuerabzug handelt.

Kleinwerkzeuge, die den Nettobetrag von 250,00 € unterschreiten, können direkt, ohne Auflistung im Anlagespiegel, als Aufwand gewinnmindernd gebucht werden (z. B. auch Virenscanner Software, Kleinsoftware, Hammer, Drucker etc.).

Einnahmen-Überschussermittler geben diese Ursprungs-, Verbrauchs- und Restwerte aller noch in Benutzung oder im Betrieb befindlichen Gebrauchsgegenstände (PKW, LKW, Produktionsmaschinen, Büroinventar etc.) in der Anlage „AVEÜR“ bekannt. Bilanzierer füllen im Rahmen der E-Bilanz den Brutto-Anlagespiegel mit den Werten aus der Anlagenverwaltung in Höhe der Beträge auf, die auch auf der Aktivseite der Bilanz als solche vorhanden sein müssen.

4. Anlagenverwaltung mit Lexware® Software- Eingaben für die Anschaffung von betriebsnotwendigen Maschinen, Kraftfahrzeugen, Finanz-Beteiligungen, selbstgeschaffenen oder fremd erworbenen Lizenzen und Rechten

Verwaltung von Anlagevermögen findet ab der Plusversion der Lexware® Buchhaltung statt. In dieser Version auf maximal 15 Anlagegüter für die Erfassung begrenzt. Keine Immobilienverwaltung vorgesehen. Sie erreichen diese Eingabemaske über Verwaltung-Abschreibungen. Über ein Dropdownmenü können Sie dann das gekaufte Anlagegut -oder eine ähnliche Bezeichnung dafür- aussuchen:

Lern-Ware Lexware® Buchhaltung Plus Verwaltung Abschreibungen Erfassungmaske mit Dropdownmenue

In der netzwerkbasierten Lexware® Anlageverwaltung Pro gibt es eine steuerliche und eine handelsrechtliche Eingabemöglichkeit, differenzierte Berichte auch zu Eröffnungswerten/Umbuchungslisten/Zu- und Abgangsübersichten für das Wirtschaftsjahr, auf die Zukunft bezogene Auswertungen und Suchfunktionen für egal wie viele Anlagegüter mit egal welcher Abschreibungsart. Darum kümmern wir uns im Folgenden:

Lern-Ware Lexware® Startseite Anlagenverwaltung Pro, die auch in der Premiumversion vorhanden ist, sofern gekauft und damit lizenziert

Finale Buchungslisten können aus jeder Anwendung per zwei Klicks in die Finanzbuchhaltung mit Abschreibungswerten übertragen werden- sofern die Kontenübereinstimmung der Bestands- und Abschreibungskonten vorab geprüft oder korrekt eingepflegt wurde.

Die Finanzbuchhaltung kann aber keine Anschaffungskosten automatisch in die Lexware® Anlagenverwaltungs-Software eintragen. Das bleibt manuell, genauso wie Abgänge oder Umbuchungen von Wirtschaftsguttatbeständen während des Wirtschaftsjahres.

Details unten in der Schulungsübersicht.

Auf ein weiteres Mal wünsche ich gutes Gelingen!


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)