Lern-Ware Anleitungen Finanz- Bilanzbuchhaltung

1.1.4. Lexware® Buchhaltung: DATEV®-Einstellungen, Ex- und Import von Daten sowie Online Banking Nutzung

1.1.4.a. DATEV® Einstellungen

Einstellungen für den Export für DATEV® Importdateien betreffen immer das dortige Format „Kanzlei Rechnungswesen“ und produzieren vorzugsweise eine CSV-Datei die mittels MS Excel® geöffnet und gelesen werden kann. Bitte aber unangetastet wieder schließen, wenn der Export noch erfolgreich als Import beim Steuerberater landen soll! Das alte Format „KNE“ für „Kontonummernerweiterung“ für Postversand-Datensätze, die nicht mit herkömmlichen MS-Office Programmen zu lesen waren, gibt es auch noch, spielt aber normaler Weise keine Rolle (mehr).

Lexware® Firmeneinstellungen mit Daten zumStB wegen DATEV® Export
Lexware® Pro und Premium Firmeneinstellungen mit Daten zum StB wegen DATEV® Export

Falls diese Eingabemöglichkeit in den Firmenstammdaten Ihres Mandanten bei Ihnen nicht vorhanden ist, prüfen Sie bitte unter Verwaltung-Konfigurationseinstellungen (hier # 2), die angehakten Sachverhalte für Im- und Export von Daten, sofern Ihre Benutzerrechte dieses zulassen:

Lern-Ware Lexware® DATEV® Export Konfigurieren untr # 2, DATEV® Kontenzuordnung abändern in #1
Lern-Ware Lexware® DATEV® Export konfigurieren untsr # 2, DATEV® Kontenzuordnung abändern in #1

1.1.4.b. Ex- und Import-Formate über „Datei“ in der Menüleiste aufsuchen

Die meisten Nachfragen nach den Möglichkeiten für Datentransfers von Lexware® Buchungssätzen sowohl im Im- als auch im Export werden von den Anfragen nach DATEV®-Formaten dominiert.

Lern-Ware Lexware® DATEV Schnittstelle in Standard und Plus (nicht Business Plus oder Handwerk Plus, die haben die Pro Schnittstelle)
Lern-Ware Lexware® DATEV® Schnittstelle in Standard und Plus via „Datei…“ für Ex- oder Import erreichbar (nicht Business Plus oder Handwerk Plus, die haben die Pro Schnittstelle)

DATEV®-Formate im Im- und Export sind spezielle Funktionsweisen, um Inhalte zwischen genossenschaftlich verbundenen Steuerberatern, Buchführungshelfern und den in der Buchhaltung des eigenen Betriebs tätigen Kontierern auszutauschen, die selber DATEV® Software für Zwecke des Monats-, Quartals- oder Jahresabschlusses nutzen.

Lern-Ware Lexware® DATEV Schnittstelle Netzwerkversionen.
Lern-Ware Lexware® DATEV Schnittstelle Netzwerkversionen Pro und Premium, Business Plus und Handwerk Plus via „Datei-DATEV-Schnittstelle…“ erreichbar

Dieses Format ist grundsätzlich in die Datenbanken der DATEV®-Software im- und exportierbar, kann aber auch über die Lexware® DATEV-Schnittstelle in jedweder anderen Software grundsätzlich für einen Datenaustausch ohne DATEV-Software als Endlandeplatz für die Buchungssätze genutzt werden. Lexware® Software bedient allerdings nur „Kanzlei Rechnungswesen“ als eine von DATEV®-Softwarearten als Exportziel der Lexware® Buchungssätze.

Der Support oder die Haftung für den korrekten Dateien-Import in Fremdbuchhaltungen, die nicht Kanzlei Rechnungswesen von DATEV eG zur Grundlage haben, aber die zum Inhalt den Lexware® Export als DATEV-Datei aus der Lexware® DATEV® Schnittstelle nutzen, wird seitens des Lexware® Software Herstellers nicht gewährleistet. Es wird im Zusammenhang mit derartigen Zielen an Fremdbuchhaltungssoftware auf die Transfermöglichkeit via ASCII-Formate verwiesen.

ASCIIFormate, im einfachsten Fall via Excel transformiert und integriert, lassen sich in fast jede Software einlesen, da dieser American Standard Code for Information Interchange datenbankübergreifend ein- oder auslesbar ist (also sowohl von Lexware® Datenbanken gefuttert oder ausgespuckt werden können als auch von den Datenbanken, die andere Software Hersteller als Ablagemöglichkeiten für bewegte Daten vorhalten, derart verinnerlicht oder veräußert werden können).

Wie Sie an den Bildern oben bereits erkennen können, sind die einheitlichen Datenbanktransferformate ASCII ebenfalls über den Menüpunkt „Datei…“ in beiden Softwarearten von Lexware® erreichbar. In der Einplatzversion über eine eigenen Aufruf des Untermenüs getrennt in Im- und Export, in der Netzwerkversion wie im Bild dargestellt bei Aufruf des Dateienim- oder Dateienxports. Allerdings nur im Bereich des Exports noch mal mit Zusatzfunktionalitäten für gesetzlich vorgesehene Exportdateien:

Lern-Ware Lexware® Exportmöglichkeiten Dateien ASCII Betriebsprüfung für Buchhaltung und GobD Protokollierung ab Pro und Premiumversion
Lern-Ware Lexware® Exportmöglichkeiten Dateien ASCII Betriebsprüfung für Buchhaltung und GoBD Protokollierung ab Pro und Premiumversion

1.1.4.c. Online Banking Nutzung

Die Online Banking Nutzung via Homebanking Computer Interface von Windows Betriebssystemen ist für jeden Rechner einzeln einzutragen- auch bei einer Netzwerkversion von Lexware® Software, da das HBCI– Modul von Windows lokal auf den einzelnen Rechnern platziert ist.

Sie erreichen den Kontoabruf für Bankkonten, die mit den Lexware Buchhaltungs-Bankkonten via HBCI- Modul synchronisiert wurden, über den Button „Zahlungsverkehr“.

Lern-Ware Lexware® Zahlungsverkehrsbutton für das Abholen der Kontoauszüge, das Einreichen von SEPA-Lastschriften und von SEPA Überweisungen nutzbar
Lern-Ware Lexware® Zahlungsverkehrsbutton für das Abholen der Kontoauszüge, das Einreichen von SEPA-Lastschriften und von SEPA Überweisungen nutzbar

Lexware® Online Banking Abgleich

Mustervorgang als Video:

Dieses Video vom 11. Juni 2013 gilt für den Lexware® Onlinebanking Kontoabgleich auch noch nach 10 Jahren unverändert weiter (heute ist der 21.06.2023) – das Impressum zum Video nur noch mit Bezug auf Betriebsbetreuung Klein zuzüglich aktuellem Hinweis hier und jetzt für „lern-ware.de“.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)