Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.3.4. Lexware® Lohn und Zeit: Auswertungen samt Monats-Checkliste auf Vollständigkeit prüfen, Korrekturabrechnungen erstellen, Sendungen elektronisch durchführen, Buchungsdaten in Fibu exportieren

Berichtsauswertungen kontrollieren

Sowohl die Berichtszentrale von Lexware® Lohnbuchhaltung als auch die Berichtszentrale in der Reisekostensoftware von Lexware® Applikationen bieten den monatlichen Überblick über die Auswertung eingegebener Belege, Entgelte und Zeiten für die Ausgaben an Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Lern-Ware Lexware® Berichtszentrale aus der reinen Lohnbuchhaltung ohne Zusatzsoftware für Reisekosten oder Zeiterfassung

Die Fehlzeiten-Software stellt die über das myCenter eingegebenen Daten zum Arbeitszeitkonto auch als An- oder Abwesenheiten dar. Stundenübersichten erhalten Sie allerdings auch aus der reinen Lohnbuchhaltung, vorausgesetzt, die Stunden- und Urlaubserfassung dort wurde mit den Sollvorgaben aus dem Arbeitsvertrag und den Ist-Angaben aus dem Arbeitstag befüllt.

Lern-Ware Lexware® Berichtszentrale bei Erfassung der Reisekosten in der Reisekosten-Software von Lexware® für die Lohnbuchhaltung an sich

Die Fehlzeiten-Anwendung bietet über den Menüpunkt „Berichte“ Angaben zum Arbeitszeitkonto wegen An-und Abwesenheiten, welche in der grundlegen Lohnbuchhaltung ebenfalls zur Ansicht stehen, wenn die Stundenerfassung dort genutzt wurde.

Über diese Berichtauswertungen (oben nur Lohn bzw. mit Reisekosten-/ unten Fehlzeitensoftware von Lexware®) können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit für die Zuordnung zum Mitarbeiter prüfen:

Lern-Ware Lexware® Berichte über An- und Abwesenheiten für Arbeitszeitkonto mittels Erfassung in der Fehlzeitensoftware von Lexware®

Betriebsindividuelle Anpassungen an die Berichtsausgaben der Auswertungen für Lohnbuchhaltung, Reisekosten und/oder Fehlzeiten sind in eingeschränktem Umfang möglich.

Korrekturabrechnungen erstellen

Falls Ihnen vor dem neuen Monatsversand oder für den alten Monatsversand Korrekturbedarf in den Lohnabrechnungen der Mitarbeiter auffällt, gilt es in die laufende Lohnabrechnung des Mitarbeiters diese einzugeben, bzw. mittels Jahresübersicht dieses Mitarbeiters in rückwärtige Zeiträume Änderungen zu erfassen, bevor der neue Versand über das Meldecenter oder das Elstermodul erfolgt. Sofern letztgenannter programmseitig überhaupt (noch) getätigt werden kann:

Vorjahre, vor dem letzten offenen des laufenden Jahres, können mit Lexware® Lohnabrechnung nicht korrigiert werden. Entweder legen Sie eine neue Firma mit altem Abrechnungsbeginn an, welche dann die alten Belange noch mal berichtsweise ausgibt, oder Sie nutzen von vornherein das MSOffice® mit Excel® als Korrekturmittel.

Auch wenn Sie alte Abrechnungs-Jahre neu angelegt haben, können daraus keine Beitragsnachweise oder SV-Meldungen mehr versendet werden, da das Systemdatum Ihres PCs nicht so alt ist, dass die zwei Monate, die ein Beitragsnachweis auf Versand maximal programmintern wartet, dort noch eine Rolle spielen. Also bitte mit dem SV-Meldeportal arbeiten. Erstattungsanträge an Krankenkassen für Lohnfortzahlungsansprüche sind grundsätzlich nach 3 Jahren verjährt- nur zur Info.

Lohnsteueränderungen bitte mit dem Elster Webportal nachmelden- auch da greift eine programminterne Sperre von Lexware® für die Korrektur zu alter Daten.

Sie erhalten aber immerhin die lexware®-internen Berichte- wie auch bei den Beitragsnachweisen oder SV-Meldungen- zur Abschrift für die öffentlich-rechtlichen Meldeportale, SV-Webportal und Elster-Webportal.

Falls Sie nur eine Aufforderung Ihres Finanzamts erhalten, den Abgabezeitraum Ihrer Lohnsteueranmeldung künftig zu ändern, gilt Folgendes:

Sendeassistent des Meldecenters und Elstermodul des Finanzamts für elektronischen Versand nutzen

Sobald alle Kontrollvorgänge in Ihrem Sinne die Werte ausgegeben haben, die auch mit

  • vorgelegten Reisekosten- oder Projekt-Belegen,
  • Anforderungen aus Arbeitsverträgen und
  • Zeiterfassungsmitteln (Excel, Webanwendung myCenter oder ähnliches, Zeiterfassungsoftware fremder Art) übereinstimmen,

können die Sozialabgaben und Lohnsteuern, die für die Lohnabrechnungen von Ihnen als Zahlstelle an Krankenkasse und Finanzamt zu erbringen sind,

  • via Lexware® Meldecenter, dem SV-Meldeportal (falls Sie das Meldecenter nicht nutzen möchten)
  • und dem Lexware® Elstermodul (alternativ dem Elster Online Webportal)

auf die Reise zu den Datensammelstellen der ITSG bzw. dem Finanzamt geschickt werden.

Sobald Sie diese Sendungen auf den Weg gebracht haben, kommen sozialversicherungsseitig Rückmeldungen über die Antwortzentrale, wann die Zusendung erfolgreich angekommen ist. Für Sie ist zur Zeit allerdings ausschlaggebend, dass Sie einen Beleg mit einem Versanddatum, nicht über das Empfangsdatum haben, welchern Sie auf den Berichten, die Sie im Archiv des Meldecenter pro Meldeart wiederfinden, als Eintrag im Fußbereich des Dokuments ersehen können.

Für den Empfang von Lohnsteueranmeldungen gibt es keine Rückmeldung vom Finanzamt. Der Empfang der Lohnsteuerbescheinigungen bei Austritt eines Mitarbeiters wird allerdings dadurch bescheinigt, dass Sie das Versandprotokoll der Lohnsteuerbescheinigung abholen müssen, damit eine rechtsgültig vorliegende Bescheinigung von Ihnen an den Mitarbeiter ausgegeben werden kann.

Haben Sie den Versand noch nicht als erfolgreich protokolliert in der Lexware® Software, kann die Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters nur mit einem Wasserzeichen im PDF ausgegeben werden, welches auf die fehlende Rechtsgültigkeit hinweist.

Lexware® Lohnbuchungsdaten in die Lexware® Finanzbuchhaltung oder an ein Fremdsystem übertragen

Auch hier ist die eigentliche Lohnbuchhaltung, die aufgrund der vielfältig vorhandenen Lohnarten eine zusätzliche Software für die Erfassung von Reisekostenaufwand grundsätzlich erübrigt, wenn es sich nicht um eine überschaubare Anzahl von Mitarbeitern oder/und Reisen handelt, in der Lage, die Buchungslisten für die interne Lexware® Finanzbuchhaltung oder auch an eine externe Finanzbuchhaltung zu übergeben. Im Excel/Ascii- Format jederzeit, als DATEV-Export nur mit vorhandener Lexware® Fibu im Kompaktprogramm von Lexware®.

Wird die Reisekostensoftware von Lexware® zusätzlich benutzt, muss vor Übertrag an die Finanzbuchhaltung, der Buchungslistenexport aus der Reisekostensoftware in die Lohnbuchhaltungssoftware stattfinden, damit der Übertrag aus Lohn an interne oder externe Fibu-Software vollständig erbracht werden kann.


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)