Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.4.1. Lexware® Lohn und Zeit: Lohnsteuerjahresausgleich für berechtigte Mitarbeiter ausführen, Lohnsteuerbescheinigungen prüfen und ggf. korrigieren

Der Lohnsteuerjahresausgleich, den Sie als Lohnanwender machen können, darf nur für Mitarbeiter mit durchgängiger Betriebszugehörigkeit in Ihrer Firma und ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen (KUG, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc) sowie ohne Nutzung von Lohnsteuerklasse VI oder mit Faktorverfahren erfolgen.

Grundsätzlich bedarf es auch einer Mindestanzahl (10) an berechtigten Mitarbeitern, damit Sie verpflichtet sind, diese Lohnsteuerermäßigungen vorab an Ihre Mitarbeiter ausschließlich im Monat Dezember für alle 12 Monate diese Kalenderjahres insgesamt zu ermitteln, zu berechnen und von der im Dezember zu zahlenden Gesamtsumme an Lohnsteuer für den Mitarbeiter einzubehalten.

Hier mehr:

Vorsicht vor Lohnabrechnungen, in denen die Lohnsteuer auf ein Mal mit Minuszeichen oder annhäherndem Nullbetrag ausgestattet sind- dieser Mitarbeiter gehört aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu denen, die mit dem Lohnsteuerjahresausgleich versehen werden können. Hier mehr dazu;

Lohnsteuerschwankungen kann es unterjährig dann geben, wenn sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Lohnsteuer, entweder von Seiten Vater Staats, weil die Lohnsteuertarife geändert werden oder von Seiten Ihres Mitarbeiters, wenn dessen Familienstand oder Unterhaltspflichten sowie Freibeträge /Kirchensteuerpflicht neu eingetragen wurden.

Zwecks Kontrolle der am Jahresende zu versendenden Lohnsteuerbescheinigungen bietet sich der Blick auf die Dezemberabrechnung des Mitarbeiters und dessen aufgelaufenen Jahreswerte unten links in der Tabelle seiner Abrechnung an.

Stimmen dortige Angaben mit den entsprechenden Daten auf der Vorschau seiner Lohnsteuerbescheinigung überein, kann diese zum Finanzamt gesendet werden. Das Abholen des dafür zuständigen Versandprotokolls führt danach dazu, eine rechtsgültige Lohnsteuerbescheinigung als PDF-Anhang einer Mail oder als Papierausdruck dem Mitarbeiter auszuhändigen.

Sollte sich im Laufe der Jahresabschlussarbeiten/Jahresanfangsarbeiten dann rausstellen, dass die Lohnsteuerbescheinigung inhaltlich nicht korrekt ist, bedarf es nachfolgender Korrekturen mittels Korrekturmodus der Einzelabrechnung des Mitarbeiters.


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