Anders als Winline® ERP-Software kann Lexware® Warenwirtschaft nur E-Rechnungen in der Warenwirtschaft versenden und Eingangsrechnungen nicht als E-Rechnungen empfangen.
Bedeutet, dass die Lexware® Warenwirtschaft, sobald Lagerbestände zu buchen sind, zusätzlich noch arbeitsintensiv manuell versorgt werden muss. Die als Lagerzuwachs der Eingangslieferung weitergeführte Eingangsrechnung ist dann jedoch in die betriebseigene Buchhaltung als Datensatz ohne XML-Hintergrund übertragbar.
Die Finanzbuchhaltung von Lexware® kann Eingangsrechnungen im XML-Format allerdings lesen (die Winline® Fibu natürlich auch) – also sollte von Seiten der Betriebsführung entschieden werden, wie mit Buchungssätzen für Eingangsrechnungen aus der Lexware® Wawi, denen ein Warenzugang bei Eingangslieferung vorausgeht, verfahren werden soll.
Wird die Eingangsrechnung nicht in die Lexware® Finanzbuchhaltung übertragen, kann grundsätzlich auch nur manuell der Bezahlstatus nachgetragen werden. Bei der Winline® ERP Software ist eine automatische Verarbeitung der im Hintergrund stattfindenden Prozesse vorhanden– personalkostensparsam und fehlerreduzierend.
Bei der Lexware® Faktura Einplatzversion ist das Einpflegen von Eingangsrechnungen, egal welches Format, schon seit je her nicht vorgesehen. Ausgangsrechnungen sind ab 2025 im ZugFerdformat (für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung) allerdings möglich.
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)
(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)