Lexware Minijob Midijob Maxijob auch für besondere Personengruppen

5.1. Lexware® Lohn und Gehalt, (Fehl-) Zeiten und Reisekosten Übersicht zur Selbstschulung

5.1.0. Lexware® Lohn und Gehalt: Beginn der stammdatenbezogenen Dateneingabe

Mit den Anleitungen der in folgenden zum Download parat gestellter Lexware® Schnelleinstiegen können Sie laufende Monatsabrechnungen mit Stammdatensätzen für Firma, Sozialversicherungsträger, Finanzamt und Mitarbeitern befüllen, welche dem Grunde nach den am häufigsten vorkommenden Personengruppen (sozialabgabenpflichtig, Azubi, Geringverdiener, Minijobber, Midijobber) und auch Beitragsgruppen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzabgabe, Umlagekassen) in der mitarbeitereigenen Krankenkasse sowie lohnsteuerseitigen ELSTAM (Finanzamt) entsprechen.

In oben zum Download parat gestellten Schnelleinstiegen sind die allgemeinen Eingabeerfordernisse, die monatlich zu erfolgen haben, systematisch von der Lexware® Produktredaktion selbst aufgeführt.

Ab der Version 2024 können Ihrem Mitarbeiter bei betrieblicher Nutzung der Netzwerkversionen von Lohn- und Gehalt (Pro und Premium), die Lohnabrechnungen verschlüsselt via myCenter von Lexware® digital zur Verfügung gestellt werden. Kostet allerdings ab spätestens der fünften Freilizenz für jeden zusätzlichen Mitarbeiter monatlich extra.

Alles andere „Ausser-Gewöhnliche“ finden Sie im nachfolgenden Inhaltsverzeichnis als Hilfstellung von mir mittels Anleitungen von Lexware® selbst:

5.1.1. Lohn und Zeit: Abgabenrechtliche Stammdaten, Firmennummern, Benutzerzuordnung, Mycenter-Einstellungen, Online Banking Angaben

5.1.2. Lohn und Zeit: Zuordnung zu Mini, Midi, Maxijob als „normaler Arbeitnehmer“ oder als Arbeitnehmer aus besonderen Personengruppen (Hausfrau/-mann, Schüler/in, Student/in, Azubi, Rentner/in)

5.1.3. Lohn und Zeit: Zuordnung zu den Beitragsgruppen und Lohnsteuertabellen als voll sozialabgabenfreier Geschäftsführer oder als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger bzw. als mitarbeitender Familienangehöriger

5.1.4. Lohn und Zeit: Elsterzertifikat für Finanzamt und Sozialversicherung beidseits ab 2024 mit Unternehmerkonto konfigurieren

Inklusive notwendiger Zusatzinformationen zu gesetzlichen Gegebenheiten über Webseiten öffentlich rechtlicher Institutionen. Leicht nachvollziehbar.

5.2.0. Erkundung der monatsbezogenen Eingabemöglichkeiten laut Erfassungsmasken

Nachfolgende Anleitungen beschäftigen sich mit betriebsindividuellen, situativen Eingaben, die nach mitarbeiterbezogenen (Fehlzeit-Erfassung, Urlaubsgruppenzuordnung), aufwandsbezogenen (Lohnfortzahlung, Reisekosten, Projekte, Kostenstellen und Kostenträgern) gesamtgesellschaftlichen (KUG, Pandemie) oder elektronischen Importmöglichkeiten von Erfassungsdaten bzw. Export von Zahlungsdateien von mir sortiert sind.

Beachten Sie bitte, dass in den Schnelleinstiegen und Handbüchern für Lexware® Software schon die grundlegende Arbeitsweise als Handlungsanweisung zum Befüllen der Eingabemasken aufgezeigt wird– ich weise auf diese Schnelleinstiege in jedem weiteren Beitrag mit zusätzlichen Hinweisen zu Programmautomatiken hin. Vielen Dank!

5.2.1. Lohn und Zeit: Lohnerfassung über Standardlohnarten, eigene An- und Abwesenheitszeiten und eigene Lohnarten, Zeiterfassung über Arbeitszeitschemata vorbereiten, Urlaubsgruppen definieren

5.2.2. Lohn und Zeit: Stunden-, Urlaubs-, Krankheits- und Reisekostenerfassung als manuelle Eingaben oder Übernahme der summierten Kalenderstunden pro Monat aus externem Zeiterfassungstool

5.2.3. Lohn und Zeit: Online Banking Nutzung für Zahlungstransfers VL und BAV, Projekte- und Kostenstellenzuordnung für Kostenanteile der Mitarbeiter

5.2.4. Lohn und Zeit: Zeitersparnis über Nutzung von Importdateien für Stundenerfassung oder als Mitarbeiterdateneingaben via Mycenter für An- und Abwesenheiten und Reisekostenbelege

Inklusive notwendiger Zusatzinformationen zu gesetzlichen Gegebenheiten über Webseiten öffentlich rechtlicher Institutionen. Leicht nachvollziehbar. Wenn nicht, bitte bei mir melden!

5.3.0. Kontrolle von monatlichen Berichtsergebnissen sowie Korrektur von Fehleingaben

Im folgenden Abschnitt wird die Lexware® Lohnbuchhaltung im Zusammenspiel mit der Lexware® (Fehl-) Zeiten- sowie mit der Lexware® Reisekostensoftware und auch für sich allein ausgeführt betrachtet. Der Versand elektronischer Zahlstellenmeldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger und Finanzämter erfolgt allerdings nur durch die Lohnbuchhaltungsmodule „Meldecenter“ und „Elster“.

5.3.1. Lohn und Zeit: Berichte/Listen/An- und Abmeldungen -Ausgabe vor Versand der Beitragnachweise oder An- und Abmeldungen sichten

5.3.2. Lohn und Zeit: Berichtsablage im monatsgenauen Ordner archivieren sowie Arbeitgeberbelastung würdigen, Korrektur von An- und Abwesenheiten über die Jahresübersicht des Mitarbeiters

5.3.3. Lohn und Zeit: Arbeitszeitkonto und Lohnabrechnung prüfen, Entgeltbestandteile sowie Reisekostenbelege kontrollieren, Meldecenter-Daten und Lohnsteueranmeldung versenden

5.3.4. Lohn und Zeit: Auswertungen samt Monats-Checkliste auf Vollständigkeit prüfen, Korrekturabrechnungen erstellen, Sendungen elektronisch durchführen, Buchungsdaten in Fibu exportieren

Die Reisekosten- und Fehlzeitenanwendungen können der Lohnbuchhaltung gegenüber nur aufschlussreichere Berichte und Listen übermitteln, die auch von allen berechtigten Mitarbeitern selbst- nicht nur vom Lohnbuchhalter- über ein Webportal mitarbeiterspezifisch eingesehen und befüllt werden können.

Hängt halt von der Zahl der abzurechnenden Mitarbeiter und deren in- und ausländischem Wirkungskreis ab, was praktischer für den Betriebsablauf an sich ist. Lohnbuchhaltungsoftware nach dem Solisten-Motto „Einer für alle“ oder nach dem Team-Motto „Alle für einen“.

5.4.0. Jahresabschlussarbeiten vorbereiten und durchführen, Jahreswechsel starten

Jedes Jahr veröffentlicht die Lexware® Lohnsoftware Redaktion mit dem Monatswechsel in den Dezember über die Lohnsoftware selbst eine Liste der abzuarbeitenden Jahresabschlussarbeiten des laufenden Jahres bzw. des neu hinzukommenden Jahres für Sie zur Orientierung und zum Ausdruck bei Ihnen im Büro.

Hier ist diese „Liste für Termine und Abschlussarbeiten“ mit Lexware® Lohn für 2023/2024:

Die folgenden Unterpunkte greifen Einzelheiten zum Ablauf auf:

5.4.1. Lohn und Zeit: Lohnsteuerjahresausgleich für berechtigte Mitarbeiter ausführen, Lohnsteuerbescheinigungen prüfen und ggf. korrigieren

5.4.2. Lohn und Zeit: SV-Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren

5.4.3. Lohn und Zeit: Kontrolle und Versand LStB aus dem alten Jahr heraus, Archivierung und Ausgabe an Mitarbeiter, Betriebsprüfungsexport DLS sichern

5.4.4. Lohn und Zeit: Versand SV-Meldungen aus dem neuen Jahre heraus, Archivierung und Ausgaben an Mitarbeiter, Betriebsprüfungsdateien alternativ zur euBP sichern

5.5.0. Abschlussarbeiten und Abmeldungen bei Betriebsaufgabe oder Softwarewechsel

Sie haben selber kein Interesse (mehr), sich in die ständig erhöhenden Anforderungen des Gesetzgebers an die Lohnabrechnungen der Betriebe einzulesen? Ihr dafür zuständiger Mitarbeiter geht in Rente oder Sie gleich mit? Der Betrieb wird fortgeführt odr eingestellt?

Auch da benötigen die Sozialversicherungsträger, insbesondere die Agentur für Arbeit, Meldungen Ihrerseits. Gegebenenfalls auch Meldungen vom Datenübermittler, der Ihre Aufgaben übernimmt bzw. mit einer anderen Softwareanwendung fortführt? Nutzen Sie dafür bitte folgenden Unterbeitrag:


Zusätzliche kostengünstige IndividualHilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?

Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.

Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.


Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um

  • alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
  • 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
  • unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
    • 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
    • 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
    • 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen

Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.


Produktverkauf, Beratung, Support und Schulung nur für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte inkl. Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversion)

(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)