Hier die Schnelleinstiege für die Lexware® Buchhaltungsversionen für Sie zum Zugriff. Für alles landläufig bekannte in der Firmenstammdatenanlage, Kontenplanwahl sowie der laufenden Belegerfassung. Für mehr Informationen zu dem „Aussergewöhnlichen“ bitte auf die Zeilen mit dem Inhaltsverzeichnis unten klicken- viel Erfolg!
Und um ein belegloses Papierbüro auch Ihnen zu ermöglichen, hier Hinweise für die Belegablage bzw. Scanvorgänge von Papierbelegen, um so schnell wie möglich Datensätze, also Rechnungen und Quittungen, zu finden, statt zu suchen:
- 1.1.0. Buchhaltung: Jahresabschluss als Bilanz oder Einnahmenüberschussermittlung erstellen
- 1.1.1. Buchhaltung: Steuerrechtliche Stammdaten Firma, Benutzer, Gewinnermittlungsart
- 1.1.2. Buchhaltung: Kontenplanwahl, Kontenklassen, Kontenarten, Kostenstellen oder -träger
- 1.1.3. Buchhaltung: Einstellungen für Elster-Zertifikat und EHUG-Meldung
- 1.1.4. Buchhaltung: DATEV-Einstellungen, Ex- und Import von Daten sowie Online Banking Nutzung
- 1.2.1 Buchhaltung: Digitale Belegerfassung für Belegeingang und Belegausgang
- 1.2.2. Buchhaltung: Eingabemasken für zu erfassende Einzahlungs- und Auszahlungsbelege
- 1.2.3. Buchhaltung: Online Banking Abruf und Kontierung für Betriebe mit Offener Postenverwaltung
- 1.2.4. Buchhaltung: Zeitersparnis über Nutzung von Buchungsvorlagen
- 1.3.1. Buchhaltung: Berichte/Listen aus oder mit Buchungsvorgängen im Stapel und/oder Journal
- 1.3.2. Buchhaltung: Auswertungen zum betriebswirtschaftlichen Erfolg und zur Umsatzsteuerzahllast
- 1.3.3. Buchhaltung: Kontrolle der Auswertungen auf Plausibilität
- 1.3.4. Buchhaltung: Korrektur von Fehleingaben
- 1.4.1 Buchhaltung: Monats-,Perioden- und Jahresabschlussarbeiten zeitanteilig gelistet
- 1.4.2. Buchhaltung: Umsatzsteuer-Voranmeldung (in- und ausländische Kunden und Lieferanten) , Zusammenfassende Meldung für B2B (Geschäftskunden im EU-Ausland), OSS-Meldung für B2C (Privatkunden im EU-Ausland)
- 1.4.3. Buchhaltung: Einnahmen-Überschussermittlung EÜR sowie Erstellung des Anlagenspiegels AVEÜR
- 1.4.4. Buchhaltung: Bilanzeröffnung und Bilanzabschluss sowie Erstellung des Anlagenspiegels
- 1.5.1. Buchhaltung: Umsatzsteuererklärung versenden, Betriebsprüfungsdateien sichern
- 1.5.2. Buchhaltung: Einnahmenüberschussermittlung EÜR und Anlagespiegel EÜR versenden
- 1.5.3. Buchhaltung: E-Bilanz-Versand, Anlagenspiegel brutto versenden, Auskunft zur Gewerbesteuergrundlage
- 1.5.4. Buchhaltung: Elektronisches Handelsregister Meldung EHUG an den Bundesanzeiger versenden
1.1. Lexware® Buchhaltung: Beginn der Dateneingabe
1.2. Erkundung der Eingabemöglichkeiten laut Erfassungsmasken
1.3. Kontrolle von Berichtsergebnissen sowie Korrektur von Fehleingaben
1.4. Abschlüsse von Buchungsmonaten und Buchungsjahren
1.5. Versand der USt-Zahllast- oder Gewinnermittlungen via Elster online oder über Elstermodul in Lexware® Software
Zusätzliche kostengünstige Individual–Hilfe von Lern-Ware Mitarbeitern sofort möglich ?
Der Button über diesem Absatz führt unsere Lern-Ware Kunden zu anwenderbezogenen Lexware®-Anleitungen (bezüglich „Programmautomatik“) oder zu Download-Links zum Testen von Zusatz-Tools für alle Lexware®-Nutzer.
Unsere Lern-Ware Kunden können bei uns zusätzlich via Telefon oder Mail ergänzenden Support in Anwenderfragen spontan anfragen.
Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, da Sie Ihre Lexware®-Software nicht über uns beziehen, steht es Ihnen frei, sich für den Bezug Ihrer Lexware®-Software bei Lern-Ware Konzepte zu entscheiden, um
- alle Inhalte dieser Webseite für die von Ihnen genutzte Software zu sehen (Bezugsdauer vom 01.01.-31.12. jeden Jahres, Einmalbetrag, Vorkasse),
- 15 Gratisminuten pro Kalenderjahr und Kunde bei uns zu erhalten (nicht übertragbar) und
- unsere direkte kostengünstige persönliche Hilfe bei uns in Anspruch nehmen zu können
- 1,25 € netto die Telefonminute bei online Supportfragen via Anydesk, pro Anruf werden 10 Minuten Gesprächsdauer veranschlagt (Verhandlungsbasis bei Mehrfachbedarf pro Monat)
- 1,50 € netto die Telefonminute online Schulung via Anydesk mit Terminabsprache vorab
- 5,00 € netto pro Kernanfrage in einer Mail mit Antwort-Zusendung von benötigten Anleitungen oder Lösungsvorschlägen
Alternativ können Sie auch gegen eine Gebühr von 25 % Ihres Jahresnettopreises der von Ihnen genutzten Software unsere o. a. Dienstleistungen in Anspruch nehmen- vorausgesetzt, Sie senden uns jährlich eine aktuelle Rechnung über die von Ihnen genutzte Softwareversion vorab zu.
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(keine büro easy®- Varianten, keine Finanzmanager®-Anwendungen, keine Lexware® Hausverwaltung®, keine Quicken-Software bzw. deren Nachfolger, keine Taxman®-Versionen, keine Lexoffice® Mietsoftware- dahingehend bitte an die Haufe-Lexware Support-Hotlines direkt wenden, vielen Dank!)